Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Als Ausnahme vom Grundsatz, dass das Entstehen eines ausgleichungspflichtigen Vorteils vom Schädiger zu beweisen ist, hat im Bereich der Steuervorteile der Geschädigte darzulegen und zu beweisen, ob und wie die Steuern bei seinem Anspruch auf Ersatz des Erwerbsschadens berücksichtigt worden sind (BGH, Urt. v. 26.02.1980 – VI ZR 2/79, VersR 1980, 529; BGH, Urt. v. 10.02.1987 – VI ZR 17/86, VersR 1987, 668). Deswegen hat für den Geschädigten die nachfolgend behandelte Rechtsprechung besondere Bedeutung: Vorab sei nochmals festgehalten, dass die Frage der Berücksichtigung von steuerlichen Vor- und Nachteilen sich für den Bereich der Lohn- und Gehaltsfortzahlung nicht auswirkt. In diesen Fällen wird nach völlig einhelliger Rechtsprechung und Rechtslehre die Bruttolohnmethode angewendet. Dann hat der Schädiger also auch die auf Lohn und Gehalt entfallenden Steuern zu ersetzen. Die nachfolgend behandelten Entscheidungen betreffen daher nur die Fälle, in denen entweder ein [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen