Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Zur Berechnung des Erwerbsschadens nach § 11 StVG werden von der Rechtsprechung wie von der Literatur zwei Methoden angeboten: Nach der Bruttolohntheorie wird zunächst der Lohn bzw. das Gehalt einschließlich Steuer und Sozialversicherungsbeiträgen bestimmt, und in einem nächsten Schritt werden sodann ersparte Steuern und Sozialversicherungsbeiträge im Wege des Vorteilsausgleichs berücksichtigt (vgl. BGH, Urt. v. 15.11.1994 – VI ZR 194/93, NJW 1995, 389; OLG Hamm, Urt. v. 29.05.1984 – 9 U 153/83, VersR 1985, 1194; OLG Saarbrücken, Urt. v. 29.11.2005 – 4 U 501/03, OLGR 2006, 186). Die modifizierte Nettolohntheorie geht dagegen vom Einkommen abzüglich Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen aus. Die auf die Schadensersatzleistung entfallende Einkommensteuer ist im Nachgang bei entsprechendem Nachweis erstattungsfähig; die Sozialversicherungsbeiträge nur, wenn eine freiwillige Versicherung möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist (vgl. BGH, Urt. v. 19.10.1982 – VI ZR [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen