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Außer der zuvor behandelten Auffahrserie und dem Massenunfall gibt es auch die Unfallkonstellation, dass auf der Seite des Gegners zwei oder mehr Beteiligte beim Zustandekommen des Unfalls mitgewirkt haben. Stand bei der Auffahrserie und dem Massenunfall das Problem im Vordergrund, in welcher Reihenfolge sich das Unfallgeschehen abgespielt hat und wie vor allem die aus der Unaufklärbarkeit dieser Reihenfolge ergebenden Fragen zu beantworten sind, geht es hier vor allem darum, in welchem Verhältnis eine Mehrheit von Schädigern dem Mandanten haftet bzw. wie die Quoten zu bilden sind, wenn den Mandanten selbst ein Mitverschulden oder ein Mitverursachungsbeitrag trifft. Dabei ist systematisch zu unterscheiden, ob der Mandant entlastet ist, die Haftung nur auf der Seite mehrerer Gegner liegt und dort die Quoten zu bilden sind, oder aber ob eine Abwägung der Unfallbeiträge zwischen drei und sogar noch mehr Beteiligten vorzunehmen [...]
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