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Die italienische Straßenverkehrsordnung sieht als Nebenstrafe des Öfteren den Führerscheinentzug oder die Aussetzung der Fahrerlaubnis (meist bei gröberen Übertretungen) vor oder sogar den endgültigen Fahrerlaubnisentzug (bei sehr schweren Übertretungen). Zu den häufigsten Fällen zählen u.a.: Art. 148 Abs. 14 und 16 ital. StVO (Überholen im Überholverbot mit einem Lkw), Art. 142 Abs. 9 ital. StVO (Überschreitung der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 40 km/h: Aussetzung der Fahrerlaubnis für einen Zeitraum von ein bis drei Monaten), Art. 142 Abs. 9-bis ital. StVO (Geschwindigkeitsüberschreitung um mehr als 60 km/h: Aussetzung der Fahrerlaubnis für einen Zeitraum von sechs bis zwölf Monaten), Art. 176 Abs. 20 und 22 ital. StVO (unberechtigtes Befahren der Notspur oder der Ein- und Ausfahrten: Aussetzung der Fahrerlaubnis für einen Zeitraum von zwei bis sechs Monaten), Art. 176 Abs. 19 und 22 ital. StVO (Wendemanöver auf der Autobahn: in diesem Fall [...]
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