Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Die italienische Straßenverkehrsordnung – „Codice della Strada“ (gesetzesvertretendes Dekret Nr. 285 v. 30.04.1992 – Decreto Legislativo n. 285 del 30.04.1992) schreibt eine Reihe von Verhaltensregeln für die Straßenverkehrsteilnehmer vor (Art. 140–193 ital. StVO), für welche je nach Schwere der Übertretung eine Verwaltungsstrafe vorgesehen ist, wobei das Gesetz eine Mindest- und Höchststrafe für jede Übertretung festlegt. Bei bestimmten Übertretungen (z.B. Geschwindigkeitsübertretung, Vorfahrtsverletzung, Überholen im Überholverbot ...), welche zwischen 22.00 Uhr und 07.00 Uhr begangen werden, wird die Verwaltungsstrafe um 1/3 erhöht. Bei schwereren Verstößen ist überdies die Auferlegung einer Nebenstrafe vorgesehen (u.a. Führerscheinentzug, Aussetzung der Fahrerlaubnis sowie Stilllegung, Beschlagnahme oder Einziehung des Fahrzeugs). In der italienischen Straßenverkehrsordnung sind kaum mehr Straftaten vorgesehen, eine Ausnahme bilden Art. 186 und 186-bis [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen