- Allgemeines zu Bußgeld- und Strafsachen
- Besondere Verkehrsregeln
- Verfahren zur Auferlegung von Verwaltungsstrafen
- Fristen für die Zustellung des Vorhaltungsprotokolls und für die Eintreibung der Verwaltungsstrafen
- Bedingungen für den Widerspruch
- Außergerichtliche Beilegung von Verkehrsübertretungen – Zahlung der Verwaltungsstrafe in vermindertem Ausmaß
- Besonderheiten bei Ausländern und in bestimmten Fällen bei Berufsfahrern
- Haftung des Halters bzw. Eigentümers des Fahrzeugs
- Maßnahmen bzgl. des Führerscheins
- Beschlagnahme des Fahrzeugs aufgrund der Verletzung gewisser Normen der Straßenverkehrsordnung
- Maßnahmen bei Vorliegen einer Straftat
- Allgemeines zum italienischen Strafrecht
- Besondere Straftaten im Straßenverkehr
- Der Punkteführerschein
- Verjährungsfristen
- Vollstreckung der Verwaltungsstrafen im EU-Ausland
Bei Vorliegen von Straftaten (z.B. fahrlässige Körperverletzung), welche als Nebenstrafe den Führerscheinentzug vorsehen, muss die Polizeibehörde innerhalb von zehn Tagen eine Kopie der Ermittlungsakte an die zuständige Präfektur übermitteln. Wenn begründete Hinweise auf eine Haftung vorliegen, kann der Präfekt den vorläufigen Entzug des Führerscheins für die Dauer von zwei Jahren anordnen (Art. 223 ital. [...]
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