Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Die einzelnen Gebührentatbestände sind im Teil 4 VV RVG aufgeführt. Dem Rechtsanwalt stehen in Strafsachen u.a. folgende Gebühren zu: stets eine Grundgebühr Nr. 4100 VV RVG, im vorbereitenden Verfahren: - eine Verfahrensgebühr Nr. 4104 VV RVG, ggf. mit Haftzuschlag, - eine oder mehrere Terminsgebühren Nr. 4102 VV RVG, ggf. mit Haftzuschlag, im gerichtlichen Verfahren: - eine Verfahrensgebühr Nr. 4106, 4107 VV RVG, in der Höhe je nach Gericht gestaffelt, - eine Terminsgebühr pro Hauptverhandlungstag Nr. 4108, 4109 VV RVG, in der Höhe je nach Gericht gestaffelt, diverse Zusatzgebühren im Einzelfall: - „Befriedungsgebühr“, wenn die Hauptverhandlung durch anwaltliche Mitwirkung entbehrlich wird, - Verfahrensgebühr bei Einziehung und Beschlagnahme (z.B. des Führerscheins), Nr. 4142 VV RVG, - Verfahrensgebühr bei Adhäsionsverfahren, - Privatklage: Die Privatklage wird entsprechend den Gebühren des Verteidigers honoriert, zusätzlich ergibt der Sühnetermin nach § 380 [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen