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Berechnungsbeispiele für Gebühren im Strafverfahren

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M wird der Unfallflucht bezichtigt. Da er den Führerschein nicht freiwillig herausgibt, wird eine Hausdurchsuchung durchgeführt. Anschließend soll M vom Staatsanwalt vernommen werden. Rechtsanwalt R wird Verteidigungsvollmacht erteilt, er nimmt an der Vernehmung durch die Staatsanwaltschaft teil. Das Verfahren wird danach eingestellt. Rechtsanwalt R rechnet jeweils die Mittelgebühr ab: Grundgebühr Nr. 4100 VV RVG 220,00 € Verfahrensgebühr Nr. 4104 VV RVG 181,50 € Terminsgebühr Nr. 4102 Nr. 2 VV RVG 187,00 € Zwischensumme: 588,50 € zzgl. Auslagen, Mehrwertsteuer In Anwesenheit des Verteidigers vernimmt die Staatsanwaltschaft den M und führt ihn anschließend dem Haftrichter vor. M hat Ausführungen vor dem Haftrichter zur Inhaftierung gemacht. Grundgebühr Nr. 4100 VV RVG 220,00 € Verfahrensgebühr mit Zuschlag Nr. 4105 VV RVG 221,50 € Terminsgebühr mit Zuschlag Nr. 4103, 4102 Nr. 2 VV RVG 228,50 € Zwischensumme: 670,00 € zzgl. Auslagen, Mehrwertsteuer Bei der [...]
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