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Die einzelnen Fehler sind grundsätzlich entsprechend ihrer Wirkung zu addieren oder zu subtrahieren. In der Gesamtschau kann mit einem Regelfehler von 3 % des Gesamtgewichts bei einem Fahrzeug mit zwei Achsen und damit zwei Wiegevorgängen gerechnet werden. Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt kommt in einem Mustergutachten zu abweichenden Fehlergrenzen: für zweiachsige Fahrzeuge 1,8 % des ermittelten Gesamtgewichts, für Fahrzeuge mit mehr als zwei Achsen 2,7 % des ermittelten Gesamtgewichts. Die vorgenannten Werte wurden theoretisch ermittelt. Bei Untersuchungen vor Ort wurde jedoch festgestellt, dass folgende Werte nicht überschritten wurden: für zweiachsige Fahrzeuge: 1.000 kg, für Fahrzeuge mit mehr als zwei Achsen: 1.500 kg. Das Messergebnis kann im Übrigen verbessert werden, indem das Wiegen zwei Mal vorgenommen und der Durchschnittswert berechnet wird. Es hat sich gezeigt, dass digitale Anzeigen von Radlastwaagen unzutreffende Messergebnisse infolge [...]
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