Der Fahrer muss vor Fahrtbeginn prüfen, ob eine Überladung vorliegt. Aufgrund der erheblichen Gefahren, die durch die Überschreitung der zulässigen Gewichtsgrenzen entstehen können, sind an die Sorgfaltspflichten des Fahrers strenge Anforderungen zu stellen. Der Fahrer haftet bußgeldrechtlich für Vorsatz und Fahrlässigkeit. Fahrlässigkeit liegt vor, wenn jemand die Sorgfalt außer Acht lässt, zu der er nach den auf den Tatbestand bezogenen Umständen und nach seinen persönlichen Verhältnissen verpflichtet und fähig ist. Der Fahrzeugführer muss sich vor Fahrtantritt zuverlässig Gewissheit verschaffen, dass keine Überladung vorliegt. Nach aktueller Rechtsprechung kommt es nicht mehr darauf an, ob der Fahrer die Überladung „erkennen“ konnte, sondern darauf, ob er sie hätte vermeiden können (OLG Frankfurt, Beschl. v. 01.07.2019 – 2 Ss OWi 1077/18). Es besteht eine eigenständige Prüfpflicht des Fahrers, die unabhängig davon gegeben ist, ob die Überladung für [...]