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Das zulässige Gesamtgewicht eines Fahrzeugs wird im Rahmen der Fahrzeugzulassung festgelegt und in den Fahrzeugunterlagen ausgewiesen. Um das zulässige Gesamtgewicht einer Fahrzeugkombination korrekt bestimmen zu können, ist die Bauart der Einzelfahrzeuge zu beachten. Bei Sattelzügen ergibt sich das zulässige Gesamtgewicht aus der Summe des zulässigen Gesamtgewichts der Sattelzugmaschine und des Sattelanhängers, abzüglich der zulässigen Aufliegelast (BayObLG, Beschl. v. 10.07.1997 – 1 ObOWi 259/97, NZV 1997, 530). Werden von einem Anhängerfahrzeug keine Massekräfte auf das Zugfahrzeug übertragen, wie es bei Gliederzügen der Fall ist, dann lässt sich das zulässige Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination aus der Summe der einzelnen zulässigen Gesamtgewichte ermitteln. Wird ein zulässiges Gesamtgewicht amtlich herabgesetzt, ist das herabgesetzte Gewicht maßgeblich. Diese Herabsetzungen sind grundsätzlich nur zulässig, wenn sich die technischen Eigenschaften des [...]
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