Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Auch Fußgänger in gleicher Richtung auf der Fahrbahn werden überholt. Bleibt ein Fußgänger bei Annäherung eines Fahrzeugs stehen und tritt er zur Seite – auch wenn er ein Fahrrad schiebt –, liegt kein Überholen mehr vor, es ist ein Fall des Vorbeifahrens. Bei einem Fußgänger in Gegenrichtung gem. § 25 StVO gehend scheidet ein Überholen bereits begrifflich aus, da nicht „in derselben Richtung“. Auf Fußgänger und Radfahrer im geschlossenen Verband nach § 27 StVO, Reiter und Viehtreiber gem. § 28 StVO werden ausdrücklich in diesen Vorschriften die Fahrregeln entsprechend anwendbar [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen