Ein Abbieger fährt zunächst in der gleichen Richtung, verlässt diese dann und räumt die Fahrbahn. Strittig ist, ab welchem Abbiegewinkel nicht mehr dieselbe Richtung angenommen wird. Während ein Teil der Gerichte ein Überholen so lange zulassen wollen, bis die Straße endgültig geräumt ist, nimmt der BGH einen Winkel von 45° an. Wer danach mehr als 45° aus der Fahrtrichtung ausgeschwenkt ist, der wird nicht mehr [...]