Der Überholte muss sich in der gleichen Richtung, mit geringerer Geschwindigkeit, fortbewegen wie der Überholende. Entgegenkommende Fahrzeuge scheiden demgemäß als Objekte des Überholens aus, gleichfalls ein auf der rechten Fahrbahn – außerörtlich vorgeschrieben – entgegenkommender Fußgänger. Sofern zwei entgegenkommende Fahrzeuge in ihrer jeweiligen Fahrtrichtung überholen wollen, hat derjenige Vorrang, der zuerst korrekt zum Überholvorgang ansetzt, es sei denn, sein Überholweg ist deutlich [...]