Name der Versicherung Straße, Hausnr./Postfach PLZ Ort Ort, Datum Versicherungs-/Schadennr. ...; Mandant; Unfall vom ... Sehr geehrte Damen und Herren, Ihr... Versicherungsnehmer... hatte beim Zurücksetzen des Fahrzeugs zunächst die linke Straßenseite i.S.d. Vorwärtsfahrt benutzt und war dann kurz vor Eintreffen meines von hinten kommenden Mandanten auf dessen rechte Fahrbahn hinübergewechselt. Damit hat Ihr... Versicherungsnehmer... gegen die Regeln des § 9 Abs. 5 StVO verstoßen und den Unfall überwiegend verschuldet. Das Rückwärtsfahren hat sich wegen der damit verbundenen Risiken auf das unbedingt Notwendige zu beschränken und hat grundsätzlich auf der Fahrbahn der Vorwärtsfahrt, also rechts, zu erfolgen. Damit wird sowohl das den fließenden Verkehr gefährdende Hinüberwechseln auf die andere Straßenseite vermieden als auch dem Erfordernis Rechnung getragen, dass bei der Rückwärtsbewegung ein möglichst geringer Teil der Fahrbahn in Anspruch genommen werden [...]