Name der Versicherung Straße, Hausnr./Postfach PLZ Ort Ort, Datum Versicherungs-/Schadennr. ...; Mandant; Unfall vom ... Sehr geehrte Damen und Herren, Ihr... Versicherungsnehmer... hat beim Rückwärtsfahren in einer Einbahnstraße meinen dort als Fußgänger befindlichen Mandanten angefahren. Sie haften allein trotz der Tatsache, dass mein Mandant hinter geparkten Fahrzeugen und deshalb für Ihre... Versicherungsnehmer... vielleicht spät erkennbar die Fahrbahn betreten hat. Von Bedeutung für die Haftungsteilung ist hier ausschließlich das schwerwiegende Fehlverhalten Ihre... Versicherungsnehmer.... Denn eine Einbahnstraße bewusst in verkehrter Richtung zu befahren bedeutet an sich schon ein grobes Verkehrsverschulden. Das gilt erst recht, wenn auf ihr in verbotener Richtung rückwärtsgefahren wird, ohne dass die Gewähr besteht, das Geschehen auf der Fahrbahn und an den Fahrbahnrändern allseitig übersehen zu können. Ihr... Versicherungsnehmer..., der/die in dieser Weise [...]