Name der Versicherung Straße, Hausnr./Postfach PLZ Ort Ort, Datum Versicherungs-/Schadennr. ...; Mandant; Unfall vom ... Sehr geehrte Damen und Herren, Ihr... Versicherungsnehmer... ist über eine Strecke von 10–15 Metern auf einer Richtungsfahrbahn einer mehrspurigen Straße rückwärts gefahren, um in eine Parklücke zu gelangen. Sie/Er hat damit in hohem Maß grob fahrlässig gehandelt und die einem als Rückwärtsfahrer obliegende äußerste Sorgfalt vermissen lassen (§ 9 Abs. 5 StVO). Meinen Mandanten trifft zwar ebenso die Verpflichtung, sorgfältig und unter Beachtung des fließenden Verkehrs aus dem Grundstück in die Straße einzufahren. Er braucht gleichwohl nicht damit zu rechnen, dass sich ein weiterer Verkehrsteilnehmer rückwärts auf der Richtungsfahrbahn der Parklücke nähert. Ihre... Versicherungsnehmer... trifft wegen Missachtung der Sorgfaltspflicht ein solch schwerwiegendes Verschulden, dass Sie die volle Haftung trifft (vgl. AG Köln, Urt. v. 21.05.1975 – [...]