Name der Versicherung Straße, Hausnr./Postfach PLZ Ort Ort, Datum Versicherungs-/Schadennr. ...; Mandant; Unfall vom ... Sehr geehrte Damen und Herren, Ihr... Versicherungsnehmer... hat beim Rückwärtseinparken gegen die ihn nach § 9 Abs. 5 StVO obliegenden erhöhten Sorgfaltspflichten verstoßen. Bei einem solchen Fahrmanöver muss grundsätzlich in Betracht gezogen werden, dass der Kühler eines Fahrzeugs nach links ausschwenkt und dann in einer schmalen Straße in die Fahrspur des Gegenverkehrs geraten kann. Das bedeutet, dass Ihr... Versicherungsnehmer... nicht nur auf den Verkehrsraum hinter seinem Fahrzeug zu achten hatte, sondern auch feststellen musste, ob Gegenverkehr herrscht. Den Rückwärtsfahrenden trifft eine vergleichsweise höhere Sorgfaltspflicht als den Vorwärtsfahrenden. Bewegt sich der Vorwärtsfahrende im Zeitpunkt des Anstoßes mit einem Abstand von etwa einer halben Wagenlänge zu den rechtsgelegenen Parkbuchten und mit nicht mehr als Schrittgeschwindigkeit [...]