Bitte aktivieren Sie JavaScript und laden Sie dann die Seite erneut!
Rechtsprechung
Familienrecht
Mietrecht
Verkehrsrecht
Rechtsprechung
×
Auswahl Anzeigen
×
Erweiterte Suche
×
Suchen
Eingabe löschen
Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Rechtsprechung
Familienrecht
Mietrecht
Verkehrsrecht
Rechtsprechung
Login
Angemeldet bleiben
Passwort vergessen
Login
Erweiterte Suche
Erweiterte Suche
Suchen
Eingabe löschen
Gesetze
Rechtsprechung
Home
Rechtsprechung
1994
Ihre Suche einschränken
Jahr
Bitte wählen Sie
2024 (2322)
2023 (14400)
2022 (16046)
2021 (19081)
2020 (18371)
2019 (17686)
2018 (17990)
2017 (19369)
2016 (19362)
2015 (21104)
2014 (19166)
2013 (19985)
2012 (22424)
2011 (23353)
2010 (24137)
2009 (21981)
2008 (20177)
2007 (19351)
2006 (19408)
2005 (19105)
2004 (17575)
2003 (16615)
2002 (16073)
2001 (15863)
2000 (16300)
1999 (11664)
1998 (10836)
1997 (10242)
1996 (10027)
1995 (10189)
1994 (8633)
1993 (8345)
1992 (8274)
1991 (6173)
1990 (6365)
1989 (5515)
1988 (4659)
1987 (4415)
1986 (4326)
1985 (4301)
1984 (3730)
1983 (2644)
1982 (2593)
1981 (2382)
1980 (2051)
1979 (1604)
1978 (1491)
1977 (1436)
1976 (1423)
1975 (1354)
1974 (1279)
1973 (1269)
1972 (1187)
1971 (1120)
1970 (1110)
1969 (674)
1968 (606)
1967 (616)
1966 (543)
1965 (551)
1964 (467)
1963 (469)
1962 (456)
1961 (400)
1960 (457)
1959 (398)
1958 (362)
1957 (348)
1956 (379)
1955 (378)
1954 (288)
1953 (176)
1952 (140)
1951 (111)
1950 (6)
1949 (5)
1941 (7)
1940 (7)
1939 (5)
1938 (4)
1937 (3)
1934 (6)
1933 (6)
1932 (8)
1931 (3)
1930 (3)
1929 (3)
1928 (6)
1926 (3)
1923 (3)
1921 (5)
1920 (10)
1919 (3)
1913 (3)
1911 (3)
1910 (3)
1906 (3)
1904 (2)
1902 (2)
1901 (2)
Gericht
Bitte wählen Sie
BGH (98774)
BFH (45665)
BVerwG (38229)
BSG (21264)
OVG Nordrhein-Westfalen (19900)
OLG Hamm (19102)
OLG Düsseldorf (17109)
BAG (16511)
OLG Köln (15130)
EuGH (14292)
BVerfG (13675)
VGH Bayern (12638)
OLG Frankfurt/Main (12541)
OLG München (10686)
KG (10041)
BayObLG (9449)
OLG Brandenburg (8502)
LSG Nordrhein-Westfalen (7042)
LAG Rheinland-Pfalz (6805)
OLG Celle (6340)
OLG Koblenz (6320)
OLG Karlsruhe (6221)
LSG Bayern (6059)
VGH Baden-Württemberg (5804)
OLG Stuttgart (5733)
LAG Köln (5548)
FG München (5121)
LSG Berlin-Brandenburg (4909)
LSG Baden-Württemberg (4512)
LAG Hamm (4233)
OLG Hamburg (4100)
LAG Frankfurt/Main (3755)
OVG Niedersachsen (3673)
OLG Dresden (3402)
OLG Naumburg (3376)
FG Hamburg (3264)
OLG Saarbrücken (3183)
SchlHOLG (3156)
LAG Düsseldorf (3146)
OLG Nürnberg (3092)
FG Münster (3084)
FG Düsseldorf (3080)
OLG Zweibrücken (2884)
FG Niedersachsen (2878)
OVG Sachsen-Anhalt (2750)
FG Köln (2697)
OVG Sachsen (2612)
VGH Hessen (2579)
FG Baden-Württemberg (2527)
OLG Oldenburg (2194)
OLG Bamberg (2071)
LSG Sachsen-Anhalt (2024)
LAG München (1885)
LAG Baden-Württemberg (1865)
OVG Saarland (1860)
LAG Berlin-Brandenburg (1838)
FG Hessen (1782)
OVG Rheinland-Pfalz (1709)
LAG Schleswig-Holstein (1700)
OLG Thüringen (1699)
LSG Hessen (1675)
OVG Schleswig-Holstein (1595)
LSG Hamburg (1557)
LSG Niedersachsen-Bremen (1440)
FG Berlin-Brandenburg (1421)
FG Rheinland-Pfalz (1398)
OLG Rostock (1347)
EuG (1336)
LAG Niedersachsen (1335)
OLG Bremen (1297)
FG Nürnberg (1287)
OVG Hamburg (1264)
VG Stuttgart (1220)
OVG Bremen (1159)
VG Karlsruhe (1144)
FG Sachsen (1131)
FG Sachsen-Anhalt (1130)
LSG Thüringen (1062)
OVG Berlin-Brandenburg (1062)
LAG Chemnitz (1034)
LAG Mecklenburg-Vorpommern (1024)
LG Köln (1018)
LAG Berlin (941)
OLG Braunschweig (937)
LSG Schleswig-Holstein (934)
LG Berlin (908)
VG Freiburg (907)
LAG Nürnberg (872)
FG Saarland (821)
LAG Hamburg (738)
LSG Sachsen (730)
LSG Chemnitz (709)
FG Schleswig-Holstein (630)
LG München I (601)
LG Düsseldorf (560)
LSG Rheinland-Pfalz (531)
FG Thüringen (520)
OVG Thüringen (519)
LG Hamburg (516)
VG Sigmaringen (494)
BayVerfGH
zurück
|
vor
»1. Das bei Wahlen für den Staat und die Gemeinden geltende Neutralitätsgebot läßt sich auf das in der Bayerischen Verfassung (Art. 71 ff. BV) verankerte Volksgesetzgebungsverfahren, das mit einem Volksentscheid abgeschlossen wird, wegen der fundamentalen
Besteht zwischen einem nichtberufsrichterlichen Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs und Anwälten, die im konkreten verfassungsgerichtlichen Verfahren als Bevollmächtigte einer Partei auftreten eine Bürogemeinschaft, ist der Richter wegen Beso
1. § 11 Abs. 1 und 2 Magisterprüfungsordnung der Ludwig-Maximilans-Universität München, wonach eine zweite Wiederholung der Prüfung nur in besonderen Ausnahmefällen zulässig ist und bei Versäumung der Frist zur Ablegung der Wiederholungsprüfung die Prüfun
1. Ergibt sich aus dem Akteninhalt, daß der Beschwerdeführer die Zwei-Monats-Frist des Art. 51 Abs. 2 Satz 2 BayVerfGHG ohne Verschulden nicht eingehalten hat, kann ihm wegen Versäumung der Frist zur Einlegung der Verfassungsbeschwerde von Amts wegen Wied
»1. Die Regelungen in Art. 39 und 40 des Bayerischen Mediengesetzes über die Weiterverbreitung ortsüblich empfangbarer Programme in Kabelanlagen verstoßen nicht gegen die Rundfunkempfangsfreiheit (Art. 112 Abs. 2 BV). 2. Bei Beachtung der Schranken, denen
»1. Zur Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde ist erforderlich, daß der Beschwerdeführer innerhalb der Beschwerdefrist des Art. 51 Abs. 2 Satz 2 BayVerfGHG vorträgt, inwiefern er sich durch die beanstandete Handlung oder Unterlassung in seinen verfassung
Nicht jedes Außerachtlassen von Parteivorbringen im Zivilprozeß stellt eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 91 Abs. 1 BV) dar, insbesondere wenn das Vorbringen als offensichtlich unsubstantiiert angesehen werden kann.
»Die Auffassung, das Betretungsrecht nach Art. 21 Abs. 1 BayNatSchG werde durch die vom Eigentümer errichteten Einfriedungen nach Art. 22 Abs. 3 Satz 2 BayNatSchG ohne Rücksicht darauf ausgeschlossen, ob der Eigentümer sein Grundstück zu Recht für die All
»1. Die Veranstaltung von Rundfunk auf der Grundlage des Medienerprobungs- und -entwicklungsgesetzes war unter dem Verfassungsgebot öffentlich-rechtlicher Trägerschaft nach Art. 111 a Abs. 2 Satz 1 BV gekennzeichnet von einer starken Stellung der Bayerisc
»1. Bei Wahlen gilt für den Staat und für die Gemeinden sowohl nach dem Grundgesetz als auch nach der Bayerischen Verfassung ein Neutralitätsgebot. 2. Verfassungsrechtliche Beschränkungen des Wahlkampfes amtlicher Stellen enthalten das elementare Demokrat
Ein Prozeßvergleich ist keine Maßnahme, die mit einer Verfassungsbeschwerde angegriffen werden kann.
1. a) In dringenden Fällen kann die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs über Anträge auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung allein entscheiden (Art. 26 Abs. 3 BayVerfGHG). b) Ein dringender Fall liegt vor, wenn eine Rundfunk- und Fernsehsendeanstalt
»Die Vorschrift des § 9 Abs. 1 der Verordnung über das Leichenwesen der Stadt Nürnberg, nach der Größe und Gewicht der Särge bestimmte Grenzen nicht überschritten dürfen, verstößt nicht gegen Normen der Bayerischen Verfassung.«
»1. Parlamentarische Untersuchungsausschüsse üben öffentliche Gewalt aus; sie haben daher die Grundrechte zu beachten. Eine Grundrechtskontrolle durch den Landtag ist jedenfalls dann schon auf der Einsetzungsebene erforderlich, wenn eine Mißstandsenquete
1. Hat der Bayerische Verfassungsgerichts die Verfassungsmäßigkeit einer Rechtsvorschrift bereits bejaht, ist die Wiederholung eines Normenkontrollbegehrens nur dann zulässig, wenn seit der früheren Entscheidung ein grundlegender Wandel der Lebensverhältn
»Die Regelungen des Art. 27 Abs. 1 Sätze 2 und 3 des Gesetzes über den Bayerischen Verfassungsgerichtshof, nach denen bei unzulässigen oder offensichtlich unbegründeten Verfassungsbeschwerden oder Popularklagen einem Beschwerdeführer oder Antragsteller ei
Eine gerichtliche Kostenentscheidung, die nach Erledigung der Hauptsache ergeht, kann mit der Verfassungsbeschwerde angefochten werden.
1. Gegenüber der Anwendung von Bundesrecht beschränkt sich die Überprüfung darauf, ob das Fachgericht willkürlich gehandelt hat, d.h. sich von objektiv sachfremden Erwägungen hat leiten lassen und sich damit außerhalb jeder Rechtsanwendung gestellt, also
1. In dringenden Fällen kann die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs über Anträge auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung allein entscheiden (Art. 26 Abs. 3 BayVerfGHG). 2. Ein dringender Fall liegt vor, wenn mit Hilfe einer einstweiligen Anordnung, d
Im Popularklageverfahren ergeht eine einstweilige Anordnung jedenfalls dann nicht, wenn Gegenstand der Popularklage eine Rechtsfrage ist, die der Bayerische Verfassunsgerichtshof bereits entschieden hat (hier: Sitzverteilung der Mandate eines Stadtrats im
»1. Das Grundrecht der Rundfunkfreiheit nach Art. 111 a Abs. 1 Satz 1 BV betrifft als Unterfall des Art. 110 Abs. 1 BV auch die Freiheit der Meinungsäußerung und die Informationsfreiheit im Bereich des Rundfunks. 2. Überprüfung einer gerichtlichen Entsche
Mit der Abweisung einer Klage auf Gewährung von Einsicht in Krankenunterlagen eines Bezirkskrankenhauses nach Unterbringung verstößt das Fachgericht nicht gegen das Willkürverbot (Art. 118 Abs. 1 BV), wenn es sich im Rahmen der von der höchstrichterlichen
»Die Regelung des Art. 60 Abs. 2 Satz 1 Gemeindeordnung, die den Inhalt hat, daß in den Stadtbezirken lediglich vorberatende, nicht aber beschließende Bezirksausschüsse gebildet werden können, verstößt nicht gegen Normen der Bayerischen Verfassung.«
»1. Untersuchungsausschüsse enden mit dem Ende der Wahlperiode, der Auflösung oder der Abberufung des Landtags. Zwischen der Schließung der Tagung nach Art. 17 Abs. 3 BV und dem Wiederzusammentreten des Landtags ist ihre Tätigkeit unterbrochen; am Ende de
»Die Anwendung des d'Hondt'schen Höchstzahlverfahrens für die Sitzverteilung bei den Bezirkswahlen ist verfassungsgemäß.«
»1. Das aus dem verfassungsrechtlichen Status der Abgeordneten abzuleitende Antragsrecht begründet - innerhalb der Grenzen der Geschäftsordnung des Landtags grundsätzlich einen Anspruch darauf, daß sich das Parlament mit einem gestellten Antrag befaßt. 2.
»Die Auffassung, der in § 89 BRAO umrissene Funktionsbereich der Rechtsanwaltskammern umfasse nicht nur die ihnen durch Gesetz oder Satzung ausdrücklich zugewiesenen Aufgaben, sondern erstrecke sich vielmehr auf alle Angelegenheiten, welche von allgemeine
»Die Regelungen über Kampfhunde im Bayerischen Landesstraf- und Verordnungsgesetz und in der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit (KampfhundeV) verstoßen nicht gegen die Bayerische Verfassung.«
»1. Ein Antrag wegen Meinungsverschiedenheiten im Sinn des Art. 75 Abs. 3 BV ist nicht allein deshalb unzulässig, weil er beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof erst in der Legislaturperiode nach derjenigen gestellt wird, in der die Meinungsverschiedenhe
»1. Die Verfassung regelt das Gesetzesinitiativrecht des Volkes durch Einbringung von Gesetzesvorlagen abschließend in Art. 71 und Art. 74 BV. Ohne Änderung der Verfassung ist es nicht zulässig, neben dem Volksbegehren eine weitere Form eines dem Volk zus
»1. Zum Inhalt des Begriffs der staatlichen Schulaufsicht (Art. 130 Abs. 1 BV). 2. Zur Auflösung des bei einer Regelung über Schülerzeitungen bestehenden Spannungsverhältnisses zwischen staatlichem Bildungs- und Erziehungsauftrag einerseits und dem Recht
Die Möglichkeit und die Pflicht, das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei der Entscheidung zu erwägen, besteht im schriftlichen (Zivil-) Verfahren fort, solange das Gericht seine Entscheidung noch nicht verkündet hat und deshalb eine