Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Kapitel 1 Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Entstehen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer

Das Gesetz regelt nur die erstmalige Begründung von Wohnungs- und Teileigentum. Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung oder an nicht zu Wohnzwecken bestimmten Räumen entsteht durch Vertrag der Miteigentümer durch Teilungsvereinbarung (§§ 3, 4 WEG) oder durch Teilungserklärung des Alleineigentümers (§ 8 WEG).1) BGH, Beschl. v. 17.01.1968 – V ZB 9/67, BGHZ 49, 250, Rdnr. 10. Ein Miteigentumsanteil an einem Grundstück kann nicht im Wege eines Teilungsvertrags nach § 3 WEG zerlegt und mit Sondereigentum verbunden werden, wenn die dadurch neu gebildeten Einheiten sämtlich in der Hand des ursprünglichen Miteigentümers verbleiben sollen; hierfür bedarf es zusätzlich einer Teilungserklärung nach § 8 WEG.2) OLG München, Beschl. v. 15.06.2020 – 34 Wx 144/20, MDR 2020, 915, Rdnr. 17 ff.; LG Bochum, Beschl. v. 21.08.1998 – 7 T 481/98, NZM 1999, 380. Ist anlässlich der Begründung von Sondereigentum auch eine Veränderung der Beteiligungsverhältnisse oder [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen