Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Ort, Datum Vermieter ... Mieter ... Mieterhöhung Anrede, seit Abschluss des zwischen uns bestehenden Mietvertrags im Jahre ... (alternativ: seit nunmehr ... Jahren) hat sich die von Ihnen zu entrichtende Miete i.H.v. ... € nicht verändert. Trotz des zwischenzeitlich gestiegenen Mietpreisniveaus habe ich entgegenkommenderweise während des gesamten Zeitraums von einer Mieterhöhung abgesehen. Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, hätte die Möglichkeit bestanden, jeweils nach Ablauf eines Jahres die von Ihnen geschuldete Grundmiete an die ortsüblichen Vergleichsmieten anzupassen, begrenzt auf 20 % innerhalb von drei Jahren (§ 558 BGB). Für eine Vereinbarung zur Miethöhe muss weder die Wartefrist (§ 558 Abs. 1 Satz 2 BGB) noch die Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB) berücksichtigt werden, wenn der Vermieter aufgrund der Vereinbarung berechtigt ist, die Mieterhöhung einseitig zu verlangen, vgl. BGH vom 09.04.2008 – VIII ZR 286/06; BGH vom 18.07.2007 – VIII ZR 285/06. Sie [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen