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(>EA / >VKH) 2. Ist eine EA zulässig trotz Hauptsacheverfahrens? 1. Ist ein Hauptsacheverfahren zulässig (trotz einstweiliger Anordnung)? a. Wenn ein Antrag auf einstweilige Anordnung anhängig oder möglich ist: (a) Ist dennoch ein Hauptsache-Verfahren zulässig? Eine einstweilige Anordnung ist nur kursorisch. Ein EA-Antrag schließt daher das Rechtsschutzbedürfnis für ein gleichgerichtetes isoliertes Verfahren nicht aus, OLG Düsseldorf FamRZ 1995,182, OLG Köln DRsp 2004/13878 = FamRZ 2005,639. Der Antragsteller kann grds. zwischen Hauptsache- und EA-Antrag wählen (dazu). (b) Ist dafür ggf. PKH/VKH zu bewilligen? >Dazu. b. Wenn über den EA-Antrag bereits entschieden wurde: (a) Falls die einstweilige Anordnung erlassen wurde: (aa) Ist dennoch ein Hauptsache-Verfahren zulässig? Ja, eine einstweilige Anordnung ist nur kursorisch. Klage bzw. Antrag sind grds. zulässig (vgl. früher § 620f ZPO >dazu), OLG Saarbrücken FamRZ 1986,277, OLG Köln FamRZ 1994,632 /2, [...]
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