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(>Auskunft bei Unterhalt / >Auskunft bei Güterrecht) 1. Ist ein Auskunftsantrag im Verbund zulässig? a. Als reiner Auskunftsantrag: (a) Grundsatz: Nach h.M. kann der Auskunftsantrag nur als isolierter Klageantrag geltend gemacht werden, da hier nicht unmittelbar eine Scheidungsfolgenentscheidung ergehen kann (§ 137 II 1 FamFG >dazu) (623 I 1 ZPO), sondern diese nur vorbereitet werden soll, OLG Hamm FamRZ 1996,736, Dörr/Hansen NJW 1998,3248, BGH DRsp 1997/4300 = FamRZ 1997,811 = NJW 1997,2176, OLG Koblenz NJW 2003,2920 = FamRZ 2004,200; a.A. OLG Frankfurt FamRZ 1987,299. (b) Als Gegenantrag: Im Rahmen einer Folgesache Zugewinnausgleich ist ein Gegenantrag (nur) auf Auskunft zulässig, OLG Zweibrücken NJW-RR 1997,1. b. Auskunfts- + Zahlungsantrag: Ein Stufenantrag (dazu) ist sowohl als Klage als auch im Verbund als Folgesachenantrag statthaft, OLG Brandenburg DRsp 2007/1418 = FamRZ 2007,410. 2. Wie wird ein im Verbund gestellter Auskunftsantrag behandelt? a. Bei einem [...]
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