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Nur für Altverfahren (dazu) (Neuverfahren ab 1.9.2009: Die §§ 606 bis 661 ZPO sind aufgehoben (Art.29 Nr.15 FGG-RG), der EA-Antrag ist stets eigenständig zu stellen >dazu) Soweit Verbundverfahren und isolierte Verfahren gleichzeitig zulässig sind (dazu): Wo kann ein Eilantrag gestellt werden? 1. In welchem Verfahren kann das Jugendamt eine einstweilige Anordnung erwirken? Nur im isolierten Verfahren, da das Jugendamt im Scheidungsverbund nicht antragsberechtigt ist, OLG Frankfurt FamRZ 1994,177. 2. Wie sollten andere Antragsberechtigte vorgehen? a. In welchem Verfahren kann erstmals eine einstweilige Anordnung beantragt werden? str.: a) Wahlrecht: Wahlweise kann ein Antrag nach § 620 ZPO im Verbund oder ein Eilantrag im anderen Verfahren gestellt werden, OLG Frankfurt FamRZ 1994,177 (Sorge), OLG Hamm FamRZ 1968,64 (Wohnung/Hausrat), OLG Bamberg FamRZ 1983,82, OLG Hamm FamRZ 1979,1045, OLG Brandenburg FamRZ 2001,636 /2 = DRsp 2002/6072 (WH), Rahm/ Künkel IIIB R.222, R.350, [...]
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