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Nur für Altverfahren (dazu) (-->Neues Recht) 3. Formell Beteiligte / 4. Welche Folgen hat das Beteiligt-Sein? 1. In FGG-Verfahren gibt es "Beteiligte" statt Parteien: a. Grund: Da das FGG vom ursprünglichen Regelfall des Amtsverfahrens ohne Parteidisposition ausgeht, kommen hier keine Parteien, sondern nur Beteiligte vor (vgl. § 13 FGG). b. Was bedeutet das für das Rubrum? (a) Wer ist aufzunehmen? Auch Versorgungsträger sollten i.Zw. aufgenommen werden, OLG Brandenburg DRsp 2004/17778 = FamRZ 2005,38. (b) Beispiel (isoliertes Sorge-Verfahren): "In der Familiensache betreffend die Kinder ... der getrennt lebenden Eheleute: ... - Antragstellerin und Beschwerdeführerin - und ... - Antragsgegner - Verfahrensbevollmächtigter ... an welcher außerdem beteiligt sind ..." (weiter aufzuführen wären sonstige Beteiligte im formellen Sinn >dazu). 2. Wer ist beteiligt "im materiellen Sinn"? a. Wer betroffen ist: Materielle Beteiligung liegt vor bei [...]
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