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Türkisches Unterhaltsrecht:                      

(Int/165)
Autor: Brückel

(Türkei: >Ehesachen/ >Wohnung/Hausrat/ >Güterrecht/ >Sorge/ >Umgang/ >Kindschaft)

Die Geltung türkischen Rechts ist ggf. erweitert:

Auf Grund eines Vorbehalts der Türkei zu Art.4 I HUÜ (dazu) muss türkisches Sachrecht angewandt werden, wenn beide Parteien die türkische Staatsangehörigkeit haben und S seinen gewöhnlichen Aufenthalt in der Türkei hat, Henrich IPrax 1985,333. Die Vollstreckung eines nach Art.18 EGBGB (dazu) erlassenen Urteils in der Türkei ist daher fraglich, Finger FuR 1997,341.

Ob das HUP 2007 (dazu) im Verhältnis zur Türkei anwendbar ist, ist streitig, Savas FPR 2013,101.

Welche Regeln gelten zum Unterhalt?

-Allgemeine Regeln beim Unterhalt  

-Familienunterhalt

-Ehegatten-Unterhalt:

-Trennungsunterhalt

-Nachehelich/ Entschädigung  

-Kindesunterhalt  

-Verwandtenunterhalt ansonsten: Art.364 ZGB, ggf. auch für Geschwister

-Nichteheliche Mutter: Art.304 ZGB