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(Türkei: >Ehesachen/ >Unterhalt/ >Wohnung/Hausrat/ >Sorge/ >Umgang/ >Kindschaft) 3. Verjährung / 4. Anspruch auf Auskunft? 1. Welcher Güterstand gilt? a. Gilt türkisches Güterrecht? >Dazu. Zu Einzelheiten vgl. Siehr IPRax 2007,353. Das türkische IPRG nimmt Verweisungen auf türkisches Recht an, außer betr. Immobilien außerhalb der Türkei, Gutachten Odendahl AG Köln 311 F 289/07. Auch im neuen IPRG gilt ein gespaltenes Güterrechts-Statut, Odendahl FamRZ 2009,569. Wenn es dabei zu einer Spaltung des anzuwendenden Güterrechts kommen sollte, wäre zu prüfen, welcher Gesamt-Ausgleich sich nach der einen und der anderen Rechtsordnung ergäbe und das Ergebnis nach dem gespaltenen Recht demnach zu begrenzen, Gutachten Odendahl AG Köln 311 F 289/07. Wenn beide Ehegatten bei Heirat Türken waren und keine Rechtswahl getroffen haben, gilt nach Art.15 türk.IPRG für das bewegliche Vermögen türkisches Recht, für das unbewegliche Vermögen das Recht des [...]
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