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Eilanträge von Mutter bzw. Kind bei Feststellungsklage

(Unt/28)
Autor: Brückel

Nur für Altverfahren (dazu)  (>Neues Recht)

Wie können sie eine Eilanordnung zum Unterhalt erwirken?

-Ist eine einstweilige Anordnung zu erlassen (§ 641d ZPO)?  

-Welche Gebühren fallen dabei an?

-Des Gerichts  (>Neuverfahren ab 1.9.2009)

-Des Anwalts   (>Neuverfahren ab 1.9.2009)

Wie kann eine einstweilige Anordnung wieder beseitigt werden?

-Außerkrafttreten  (>Neuverfahren ab 1.9.2009)

-Aufhebung/ Rechtsmittel  (>Neuverfahren ab 1.9.2009)

Kann S dann Regress nehmen?

Der Schaden aus der Vollziehung der einstweiligen Anordnung ist zu ersetzen, wenn die Feststellungsklage abgewiesen oder zurückgenommen wird (§ 641g ZPO >dazu).

(>Neuverfahren ab 1.9.2009)