Eilanträge von Mutter bzw. Kind bei Feststellungsklage
(Unt/28)
Autor: Brückel
Nur für Altverfahren (dazu) (>Neues Recht)
Wie können sie eine Eilanordnung zum Unterhalt erwirken?
-Ist eine einstweilige Anordnung zu erlassen (§ 641d ZPO)?
-Welche Gebühren fallen dabei an?
-Des Gerichts (>Neuverfahren ab 1.9.2009)
-Des Anwalts (>Neuverfahren ab 1.9.2009)
Wie kann eine einstweilige Anordnung wieder beseitigt werden?
-Außerkrafttreten (>Neuverfahren ab 1.9.2009)
-Aufhebung/ Rechtsmittel (>Neuverfahren ab 1.9.2009)
Kann S dann Regress nehmen?
Der Schaden aus der Vollziehung der einstweiligen Anordnung ist zu ersetzen, wenn die Feststellungsklage abgewiesen oder zurückgenommen wird (§ 641g ZPO >dazu).
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