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Altes Recht (dazu) (-->Neues Recht) (-->Anwendungsfälle / -->Ausgleichsrente) S = Die ausgleichspflichtige Partei 2. Zahlungsfälligkeit / 3. Was ist bei Rückständen? 1. Ab wann kann ein schuldrechtlicher Versorgungsausgleich verlangt werden? a. Gesetzeslage: "Die Rente kann erst dann verlangt werden, wenn beide Ehegatten eine Versorgung erlangt haben oder wenn der ausgleichspflichtige Ehegatte eine Versorgung erlangt hat und der andere Ehegatte wegen Krankheit oder anderer Gebrechen oder Schwäche seiner körperlichen oder geistigen Kräfte auf nicht absehbare Zeit eine ihm nach Ausbildung und Fähigkeiten zumutbare Erwerbstätigkeit nicht ausüben kann oder das 65. Lebensjahr vollendet hat" (§ 1587g I 2 BGB). b. Grundsätze: (a) Wenn eine Abfindung begehrt wird (dazu): Eine Abfindung könnte auch wegen künftiger Ausgleichsansprüche verlangt werden, wenn dies zumutbar ist (§ 1587l BGB). (b) Ansonsten: Unter welchen Voraussetzungen? 1) Nur wenn S eine [...]
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