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Übertragung der elterlichen Sorge auf Dritte

(So/93)
Autor: Brückel

Prozessuale Fragen:

-Wer ist zuständig? Grds. der Richter (dazu / § 14 I Nr.3 bzw. Nr.4 RPflG >Text)

-Verfahrensregeln:

-Ab 1.9.2009

-Früher

Ist die elterliche Sorge auf eine dritte Person zu übertragen?

-Wann kommt eine Übertragung auf Dritte in Betracht?

-Allgemeine Voraussetzungen für eine Entziehung der Sorge

-Bei Ruhen

-Bei Ausübungshindernissen

-In Todesfällen

-Auf wen ist die Sorge ggf. zu übertragen?

-Vormund oder Pfleger