Nur für Altverfahren (dazu) (-->Vergütung / -->Verfahren / -->Vormundschaft / -->Pflegschaft) 2. Was wäre anzuordnen? 1. Abgrenzung: a. Wann gilt Vormundschaft? (a) Wie entsteht eine Vormundschaft (§§ 1773 ff BGB)? (-->Neuverfahren ab 1.9.2009) (aa) Kraft Gesetzes: Wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet sind und ein Vormund nicht vorhanden, aber erforderlich ist (weil die Mutter die Sorge nicht ausüben kann), wird kraft Gesetzes das Jugendamt Amtsvormund (§ 1791c BGB). Hier war in Altverfahren bis 31.8.2009 stets nur das Vormundschaftsgericht zuständig (§ 1791c III BGB a.F.). (ab) Durch gerichtliche Anordnung: (aba) Bei ungeklärtem Familienstand: (abaa) Gesetzeslage: "Ein Minderjähriger erhält einen Vormund auch dann, wenn sein Familienstand nicht zu ermitteln ist" (§ 1773 II BGB). (abab) Was bedeutet das? Wenn bei Findelkindern oder unbegleitet einreisenden Kindern die Sorgeverhältnisse nicht feststellbar sind (vgl. §§ 25 f (ab [...]