Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Nur für Altverfahren (dazu) (-->Vergütung / -->Verfahren / -->Vormundschaft / -->Pflegschaft) 2. Was wäre anzuordnen? 1. Abgrenzung: a. Wann gilt Vormundschaft? (a) Wie entsteht eine Vormundschaft (§§ 1773 ff BGB)? (-->Neuverfahren ab 1.9.2009) (aa) Kraft Gesetzes: Wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet sind und ein Vormund nicht vorhanden, aber erforderlich ist (weil die Mutter die Sorge nicht ausüben kann), wird kraft Gesetzes das Jugendamt Amtsvormund (§ 1791c BGB). Hier war in Altverfahren bis 31.8.2009 stets nur das Vormundschaftsgericht zuständig (§ 1791c III BGB a.F.). (ab) Durch gerichtliche Anordnung: (aba) Bei ungeklärtem Familienstand: (abaa) Gesetzeslage: "Ein Minderjähriger erhält einen Vormund auch dann, wenn sein Familienstand nicht zu ermitteln ist" (§ 1773 II BGB). (abab) Was bedeutet das? Wenn bei Findelkindern oder unbegleitet einreisenden Kindern die Sorgeverhältnisse nicht feststellbar sind (vgl. §§ 25 f (ab [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen