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Inhalt

7/3 Ehegattenunterhalt

7/3.1 Grundlagen

7/3.1.1 Materiell-rechtliche Grundlagen

7/3.1.2 Verfahrensrechtliche Grundlagen

7/3.2 Trennungsunterhalt

7/3.2.1 Checkliste Mandantengespräch

7/3.2.2 Schriftsatzmuster

7/3.2.3 Voraussetzungen des Trennungsunterhaltsanspruchs

7/3.2.3.1 Übersicht

7/3.2.3.2 Bestehende Ehe

7/3.2.3.3 Getrenntleben der Eheleute

7/3.2.3.4 Bedarf des Unterhaltsberechtigten

7/3.2.3.5 Bedürftigkeit des Unterhaltsberechtigten

7/3.2.3.5.1 Begriff der Bedürftigkeit

7/3.2.3.5.2 Tatsächliche Einkünfte

7/3.2.3.5.3 Hypothetische Einkünfte bei Verletzung einer Erwerbsobliegenheit

7/3.2.3.5.4 Einsatz von Vermögen

7/3.2.3.5.4.1 Vorbemerkung

7/3.2.3.5.4.2 Vermögenserträge

7/3.2.3.5.4.3 Stamm des Vermögens (Kapital)

7/3.2.3.6 Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen

7/3.2.4 Behandlung des Wohnvorteils

7/3.2.4.1 Wohnvorteil (Wohnwert) als unterhaltsrechtlich relevantes Einkommen

7/3.2.4.1.1 Wichtige Vorbemerkungen

7/3.2.4.1.2 Objektiver und angemessener Wohnwert

7/3.2.4.1.2.1 Objektiver Wohnwert

7/3.2.4.1.2.2 Angemessener Wohnwert

7/3.2.4.2 Grundüberlegungen zur Behandlung des Wohnvorteils beim Ehegattenunterhalt

7/3.2.4.3 Maßgeblicher Stichtag für die Verwertungsobliegenheit

7/3.2.4.4 Berücksichtigung von mit der Wohnung verbundenen Kosten

7/3.2.4.4.1 Ausgangspunkt

7/3.2.4.4.2 Abzugsfähige Kosten

7/3.2.4.4.3 Speziell Tilgungsleistungen auf Kredite

7/3.2.4.4.4 Doppelverwertungsverbot beachten

7/3.2.4.4.5 Berechnungsbeispiele zum Wohnvorteil beim Ehegattenunterhalt

7/3.2.4.4.6 Anwendung auch auf Kindesunterhaltsansprüche

7/3.2.4.5 Berechnungsbeispiele zum Ehegattenunterhalt

7/3.2.4.6 Besonderheiten bei Nutzung der Wohnung durch einen Ehegatten mit Kindern

7/3.2.4.7 Gemeinsame Nutzung der Wohnung durch die getrenntlebenden Ehegatten

7/3.2.4.8 Leerstand der Wohnung

7/3.2.5 Berechnung des Trennungsunterhalts

7/3.2.6 Altersvorsorgeunterhalt

7/3.2.6.1 Sicherstellung der Altersvorsorge

7/3.2.6.2 Berechnung des Altersvorsorgeunterhalts

7/3.2.6.3 Beitragsbemessungsgrenze

7/3.2.6.4 Besonders gute wirtschaftliche Verhältnisse

7/3.2.6.5 Anspruch auf Zahlung des errechneten Betrags

7/3.2.6.6 Zusatz- oder Nachforderungsantrag

7/3.2.6.7 Tenor

7/3.2.7 Krankenvorsorgeunterhalt

7/3.2.8 Sonderfragen

7/3.2.9 Krankenversicherungsschutz während der Trennungszeit

7/3.2.10 Gerichtliche Durchsetzung des Trennungsunterhaltsanspruchs

7/3.3 Geschiedenenunterhalt

7/3.3.1 Checkliste und Schriftsatzmuster

7/3.3.1.1 Checkliste Mandantengespräch

7/3.3.1.2 Schriftsatzmuster

7/3.3.1.2.1 Antrag auf Zahlung von Betreuungsunterhalt (§ 1570 BGB)/Verbund

7/3.3.1.2.2 Isolierter Antrag auf Zahlung von Betreuungsunterhalt (§ 1570 BGB)

7/3.3.1.2.3 Antrag auf Zahlung von Altersunterhalt (§ 1571 BGB)/Verbund

7/3.3.1.2.4 Isolierter Antrag auf Zahlung von Altersunterhalt (§ 1571 BGB)

7/3.3.1.2.5 Antrag auf Zahlung von Krankheitsunterhalt (§ 1572 BGB)/Verbund

7/3.3.1.2.6 Isolierter Antrag auf Zahlung von Krankheitsunterhalt (§ 1572 BGB)

7/3.3.1.2.7 Antrag auf Zahlung von Arbeitslosigkeitsunterhalt (§ 1573 Abs. 1 BGB)/Verbund

7/3.3.1.2.8 Isolierter Antrag auf Zahlung von Arbeitslosigkeitsunterhalt (§ 1573 Abs. 1 BGB)

7/3.3.1.2.9 Antrag auf Zahlung von Aufstockungsunterhalt (§ 1573 Abs. 2 BGB)/Verbund

7/3.3.1.2.10 Isolierter Antrag auf Zahlung von Aufstockungsunterhalt (§ 1573 Abs. 2 BGB)

7/3.3.2 Erläuterungen zu den Schriftsatzmustern

7/3.3.2.1 Grundsatz der nachehelichen Eigenverantwortung

7/3.3.2.2 Übersicht über die Unterhaltstatbestände

7/3.3.2.3 Allgemeine Voraussetzungen des nachehelichen Unterhaltsanspruchs

7/3.3.2.4 Nichtidentität zwischen Trennungs- und Geschiedenenunterhalt

7/3.3.2.4.1 Auswirkungen auf eine bestehende gerichtliche Entscheidung über den Trennungsunterhalt

7/3.3.2.4.2 Auswirkungen auf eine titulierte Unterhaltsvereinbarung

7/3.3.2.4.3 Erfordernis eines neuen Titels

7/3.3.2.4.4 Gesonderte Mahnung für den nachehelichen Unterhalt

7/3.3.2.4.5 Auskunftsansprüche

7/3.3.2.5 Bedeutung der Einsatzzeitpunkte

7/3.3.2.6 Teilansprüche

7/3.3.2.7 Verschärfte Erwerbsobliegenheiten nach § 1574 BGB

7/3.3.2.8 Umfang des Unterhaltsanspruchs

7/3.4 Betreuungsunterhalt (§ 1570 BGB)

7/3.4.1 Entstehungsgeschichte der gesetzlichen Neuregelung

7/3.4.2 Allgemeine Grundsätze

7/3.4.3 Einzelheiten des § 1570 BGB

7/3.4.4 Basisunterhaltsanspruch (§ 1570 Abs. 1 Satz 1 BGB)

7/3.4.5 Billigkeitsbetreuungsunterhalt (§ 1570 Abs. 1 Satz 2 und 3 BGB)

7/3.4.5.1 Rechtslage nach der Unterhaltsrechtsreform

7/3.4.5.2 Einzelfallentscheidung statt Altersphasenmodell

7/3.4.5.3 Praxisfragen

7/3.4.5.4 Überobligatorische Belastung des betreuenden Elternteils

7/3.4.6 (Annex-)Anspruch aus § 1570 Abs. 2 BGB

7/3.4.7 Befristung und Begrenzung des Betreuungsunterhalts nach § 1570 Abs. 1 BGB

7/3.4.8 Verstärktes Bedürfnis für ehevertragliche Regelungen

7/3.5 Altersunterhalt (§ 1571 BGB)

7/3.6 Krankheitsunterhalt (§ 1572 BGB)

7/3.6.1 Grundsatz

7/3.6.2 Tatbestandsvoraussetzungen

7/3.6.3 Einsatzzeitpunkt

7/3.6.4 Latente Erkrankung

7/3.6.5 Obliegenheiten

7/3.6.6 Möglichkeit der Begrenzung nach § 1578b BGB

7/3.7 Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit (§ 1573 Abs. 1 BGB)

7/3.8 Aufstockungsunterhalt (§ 1573 Abs. 2 BGB)

7/3.9 Anspruch bei Wegfall einer Erwerbstätigkeit (§ 1573 Abs. 4 BGB)

7/3.10 Ausbildungsunterhalt (§ 1575 BGB)

7/3.11 Billigkeitsunterhalt (§ 1576 BGB)

7/3.12 Antrag auf Auskunft und Zahlung (Stufenantrag)

7/3.13 Bedarf des unterhaltsberechtigten Ehegatten (§ 1578 BGB)

7/3.13.1 Grundsatz

7/3.13.1.1 Quotenunterhalt; Halbteilungsgrundsatz

7/3.13.1.2 Ausnahmefälle vom Quotenunterhalt

7/3.13.2 Die ehelichen Lebensverhältnisse als Maßstab des Bedarfs für den Elementarunterhalt

7/3.13.2.1 Bestimmung des Bedarfs

7/3.13.2.2 Verfassungswidrigkeit der Rechtsprechung des BGH von den wandelbaren ehelichen Lebensverhältnissen

7/3.13.2.3 Praktische Bedeutung der Dreiteilungslehre

7/3.13.3 Entscheidung des BGH vom 07.12.2011 – XII ZR 151/09

7/3.13.3.1 Eckpunkte der Rechtsprechung

7/3.13.3.2 Auswirkungen der Entscheidung

7/3.13.3.2.1 Bedarf des Berechtigten

7/3.13.3.2.1.1 Stichtag für die Bewertung

7/3.13.3.2.1.2 Veränderungen zwischen Trennung und Rechtskraft der Scheidung

7/3.13.3.2.1.3 Veränderungen nach Rechtskraft der Scheidung

7/3.13.3.2.1.4 Auswirkungen von Einkommensverschlechterungen

7/3.13.3.2.1.5 Auswirkungen von Einkommensverbesserungen

7/3.13.3.2.1.5.1 Auswirkungen von normaler beruflicher Entwicklung und Karrieresprung

7/3.13.3.2.1.5.2 Auswirkungen von Verringerung von Ausgaben

7/3.13.3.2.1.6 Bestätigung der Surrogatslehre

7/3.13.3.2.2 Bedürftigkeit des Berechtigten

7/3.13.3.2.3 Leistungsfähigkeit des Verpflichteten

7/3.13.3.2.4 Individueller Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen

7/3.13.4 Wiederverheiratung des Unterhaltspflichtigen: Praxisrelevante Fragestellungen

7/3.13.4.1 Steuervorteil aus der zweiten Ehe

7/3.13.4.2 Zweistufige Berechnung bei Wiederheirat

7/3.13.5 Konkurrenz der Unterhaltsansprüche mehrerer Unterhaltsberechtigter

7/3.13.5.1 Rang der Unterhaltsansprüche

7/3.13.5.2 Konkurrenz mit Ansprüchen auf Kindesunterhalt

7/3.13.5.3 Konkurrenz mit Ansprüchen auf Ehegattenunterhalt

7/3.13.5.3.1 Bedarf der geschiedenen Ehefrau

7/3.13.5.3.2 Bedarf der neuen Ehefrau

7/3.13.5.3.3 Leistungsfähigkeit des Pflichtigen

7/3.13.5.3.3.1 Vor- und gleichrangige Unterhaltspflichten

7/3.13.5.3.3.2 Gleichrangigkeit der Unterhaltsverpflichtungen

7/3.13.5.3.3.3 Vorrang der neuen Ehefrau

7/3.13.5.3.3.4 Vorrang der geschiedenen Ehefrau

7/3.13.6 Vom BGH geforderte Angemessenheitsprüfung

7/3.13.7 Verstärkte Anwendung des § 1578b Abs. 2 BGB

7/3.14 Vorsorgeunterhalt (§ 1578 Abs. 2 und 3 BGB)

7/3.14.1 Grundsätze

7/3.14.2 Krankenvorsorgeunterhalt

7/3.14.3 Altersvorsorgeunterhalt

7/3.14.4 Verfahrensrechtliche Gesichtspunkte

7/3.15 Bedürftigkeit des unterhaltsberechtigten Ehegatten

7/3.16 Leistungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen Ehegatten

7/3.16.1 Grundsätze

7/3.16.2 Hypothetische Einkünfte

7/3.16.3 Abzugsfähige Belastungen

7/3.16.4 Vorteile aus einer neuen Eheschließung

7/3.16.5 Selbstbehalt beim Ehegattenunterhalt

7/3.16.5.1 Sicherung des eigenen Lebensunterhalts

7/3.16.5.2 Höhe des Selbstbehalts

7/3.16.5.3 Herabsetzung des Selbstbehalts

7/3.17 Höhe des nachehelichen Unterhalts

7/3.17.1 Grundsätzliches

7/3.17.2 Einkommen als Grundlage

7/3.17.3 Haushaltsführung und Kindererziehung

7/3.17.4 Anwendung der Differenzmethode

7/3.17.5 Beschränkungsmöglichkeiten

7/3.17.6 Keine Beschränkung des Konsumverhaltens

7/3.17.7 Beträge zur Vermögensbildung

7/3.17.8 Begriff des Einkommens

7/3.17.9 Einkünfte und Vermögen des Berechtigten

7/3.17.9.1 Einkünfte

7/3.17.9.2 Vermögen

7/3.18 Berechnung des Unterhalts

7/3.18.1 Ausgangspunkt für die Berechnung

7/3.18.2 Neue Rechtsprechung des BGH

7/3.18.3 Kritik aus der Literatur an der geänderten BGH-Rechtsprechung

7/3.18.4 Bewertung des Meinungsstreits

7/3.19 Berechnungsbeispiele zum Vorsorgeunterhalt

7/3.20 Befristung und Begrenzung des Anspruchs auf nachehelichen Unterhalt (§ 1578b BGB)

7/3.20.1 Zielvorstellungen des Gesetzgebers

7/3.20.1.1 Ziele des neuen Unterhaltsrechts

7/3.20.1.2 Änderungen des § 1578b Abs. 1 BGB ab 01.03.2013

7/3.20.2 Überblick über die Rechtsfolgen

7/3.20.3 Ehebedingte Nachteile als maßgebliche Anknüpfungspunkte

7/3.20.3.1 Billigkeitsregelung

7/3.20.3.2 Definition des Nachteils

7/3.20.3.3 Kriterien für ehebedingte Nachteile

7/3.20.3.3.1 Gesetzliche Regelung

7/3.20.3.3.2 Tatsächliche vollschichtige Beschäftigung im erlernten Beruf

7/3.20.3.3.3 Hypothetische vollschichtige Beschäftigung im erlernten Beruf

7/3.20.3.3.4 Verringertes Einkommen bei vollschichtiger Beschäftigung

7/3.20.3.3.5 Verringertes Einkommen ohne vollschichtige Beschäftigung

7/3.20.3.3.6 Verpasster beruflicher Aufstieg

7/3.20.3.3.7 Verlust des Versicherungsschutzes

7/3.20.3.3.8 Konkrete Feststellung des Nachteils

7/3.20.3.3.9 Ehebedingtheit des festgestellten Nachteils

7/3.20.3.4 Bedeutung der Ehedauer

7/3.20.3.5 Aspekte der Billigkeitsabwägung: Dauer der Ehe, Dauer der Berufsunterbrechung und Alter des Berechtigten

7/3.20.3.6 Nachteil und Altersversorgung

7/3.20.3.6.1 Entwicklung während der Ehe

7/3.20.3.6.2 Entwicklung nach der Scheidung

7/3.20.3.6.3 Mögliche Ausnahmen zu Lasten des Berechtigten bei Kompensation

7/3.20.3.6.4 Mögliche Ausnahmen zugunsten des Berechtigten bei geringeren Anrechten des Unterhaltspflichtigen

7/3.20.3.6.5 Ausnahmen bei fehlender Absicherung des Berechtigten bzw. fehlender Kompensation

7/3.20.3.6.6 Ausnahmen bei Ausschluss des Versorgungsausgleichs?

7/3.20.3.7 Nachteil und Vermögensbildung

7/3.20.3.8 Nachteil bei Wiederverheiratung

7/3.20.4 Unterhaltstatbestände ohne ehebedingte Nachteile

7/3.20.4.1 Nacheheliche Solidarität

7/3.20.4.1.1 Krankheit und Alter

7/3.20.4.1.2 Rechtspolitische Rechtfertigung

7/3.20.4.1.3 Sozialhilfebedürftigkeit verhindert Befristung nicht

7/3.20.4.2 Kriterien eines besonderen Vertrauenstatbestands

7/3.20.4.3 Höhe des Bedarfs

7/3.20.5 Rechtsfolgen im Einzelnen

7/3.20.5.1 Grundsatz

7/3.20.5.2 Unterhaltsherabsetzung gem. § 1578b Abs. 1 BGB

7/3.20.5.3 Unterhaltsbefristung gem. § 1578b Abs. 2 BGB

7/3.20.5.3.1 Übersicht über die möglichen Rechtsfolgen

7/3.20.5.3.2 Ausgleich ehebedingter Nachteile

7/3.20.5.3.3 Sonstige Kriterien für die Billigkeitsentscheidung

7/3.20.5.3.3.1 Bedeutung der konkreten Entwicklung bereits während Ehe und Trennungszeit

7/3.20.5.3.3.2 Bedeutung des zeitlichen Abstands zur Scheidung

7/3.20.5.3.3.3 Bedeutung der gegenwärtigen und zukünftigen wirtschaftlichen Situation der Eheleute

7/3.20.5.3.3.3.1 Aktuelle wirtschaftliche Situation beider Ehegatten

7/3.20.5.3.3.3.2 Aktuelle und zukünftige wirtschaftliche Situation des Berechtigten

7/3.20.5.3.3.3.3 Behandlung eines noch zu zahlenden Zugewinnausgleichs

7/3.20.5.3.3.3.4 Bezug von Sozialleistungen

7/3.20.5.3.3.3.5 Aktuelle und zukünftige wirtschaftliche Situation des Verpflichteten

7/3.20.5.3.3.3.6 Belastung durch neue Unterhaltspflichten

7/3.20.5.3.3.4 Aktuelle gesundheitliche Situation der geschiedenen Eheleute

7/3.20.5.3.3.5 Umstände aus der Vergangenheit

7/3.20.5.3.3.6 Dauer der bisherigen Unterhaltszahlungen

7/3.20.5.3.3.7 Gestaltung der Berufstätigkeit während der Ehe

7/3.20.5.3.3.8 Zusätzliche Belastungen des Unterhaltsberechtigten

7/3.20.5.3.3.9 Intime Beziehungen des Berechtigten zu neuem Partner

7/3.20.5.3.3.10 Ehebedingte Nachteile auf Seiten des Unterhaltspflichtigen

7/3.20.5.3.3.11 Maßstab eines allein auf die nacheheliche Solidarität gestützten Anspruchs

7/3.20.5.4 Gestaffelte Regelungen

7/3.20.5.5 Besonderheiten bei einem Unterhaltstitel nach altem Recht

7/3.20.6 Darlegungs- und Beweislast

7/3.20.6.1 Allgemeine Grundsätze

7/3.20.6.1.1 Ausnahmeregelung

7/3.20.6.1.2 Wechselspiel der Darlegungs- und Beweislast

7/3.20.6.1.3 Fallvarianten

7/3.20.6.1.4 Nicht jede verpasste Berufschance ist ein Nachteil

7/3.20.6.1.5 Beibringungsgrundsatz im Verfahren

7/3.20.6.2 Parallelen zum Haftungsrecht und Schlussfolgerungen

7/3.20.7 Verfahrensrechtliche Gesichtspunkte

7/3.20.7.1 Rechtsvernichtende Einwendung

7/3.20.7.1.1 Grundsätzliches

7/3.20.7.1.2 Entscheidungsmöglichkeiten im ersten gerichtlichen Zahlungsverfahren

7/3.20.7.1.2.1 Überblick

7/3.20.7.1.2.2 Die Prognose wird abgelehnt/verweigert

7/3.20.7.1.2.3 Die Prognose wird ausdrücklich getroffen

7/3.20.7.1.2.4 Die Prognose wird stillschweigend getroffen

7/3.20.7.1.3 Spätere Durchsetzung der Befristung durch den Unterhaltspflichtigen

7/3.20.7.1.4 Abänderungsantrag des Unterhaltspflichtigen aus anderen Gründen

7/3.20.7.1.5 Nachträgliche Befristung bei Erhöhungsverlangen des Berechtigten

7/3.20.7.1.6 Abänderung des Titels durch den Unterhaltsberechtigten

7/3.20.7.2 Vergleiche und notarielle Urkunden

7/3.20.7.2.1 Erste Unterhaltsfestsetzung durch außergerichtlichen Titel

7/3.20.7.2.2 Modalitäten für die Abänderung außergerichtlicher Titel (§ 239 FamFG)

7/3.20.7.2.3 Ausschluss der Abänderbarkeit

7/3.20.7.3 Bedeutung des Übergangsrechts zum neuen Unterhaltsrecht (§ 36 EGZPO) für Alttitel

7/3.20.7.3.1 Grundsätzliches

7/3.20.7.3.2 Regelungsgehalt

7/3.20.7.3.3 Anwendungsbereich

7/3.20.7.3.4 Rechtsfolge bei Eingreifen des Vertrauensschutzes

7/3.20.7.3.5 Übergangsregelung und Gesamtvereinbarung

7/3.20.7.3.6 Auswirkung des Fortbestands des Titels auf Unterhaltsansprüche Dritter

7/3.20.8 Verhältnis von § 1578b BGB zu § 1579 Nr. 1 BGB

7/3.21 Ausschluss und Begrenzung des Unterhalts nach § 1579 BGB

7/3.21.1 § 1579 BGB im Überblick

7/3.21.2 Härtegründe

7/3.21.2.1 Ehe von kurzer Dauer (§ 1579 Nr. 1 BGB)

7/3.21.2.2 Verfestigte Lebensgemeinschaft des Unterhaltsberechtigten (§ 1579 Nr. 2 BGB)

7/3.21.2.2.1 Checkliste

7/3.21.2.2.2 Verfestigte Lebensgemeinschaft

7/3.21.2.2.3 Für eine verfestigte Lebensgemeinschaft sprechende Kriterien im Überblick

7/3.21.2.2.4 Dauer der Verbindung

7/3.21.2.2.5 Intensität der Verbindung

7/3.21.2.2.5.1 Voraussetzungen einer ausreichend intensiven Beziehung

7/3.21.2.2.5.2 Einwand der Probebeziehung

7/3.21.2.2.5.3 Keine sexuellen Beziehungen

7/3.21.2.2.5.4 Beziehung zu gleichgeschlechtlichem Partner

7/3.21.2.2.5.5 Finanzielle Leistungsfähigkeit des neuen Partners

7/3.21.2.2.5.6 Kriterien für die Zumutbarkeitsabwägung

7/3.21.2.2.5.7 Erforderlichkeit anwaltlichen Sachvortrags

7/3.21.2.2.5.8 Rechtsprechungsbeispiele für verfestigte Beziehungen

7/3.21.2.2.5.9 Beendigung der Beziehung

7/3.21.2.2.6 Verhältnis zu § 1578b BGB

7/3.21.2.3 Schwere Straftat des Unterhaltsberechtigten (§ 1579 Nr. 3 BGB)

7/3.21.2.4 Mutwilliges Herbeiführen der Bedürftigkeit (§ 1579 Nr. 4 BGB)

7/3.21.2.5 Mutwilliges Hinwegsetzen über schwerwiegende Vermögensinteressen des Unterhaltsverpflichteten (§ 1579 Nr. 5 BGB)

7/3.21.2.6 Gröbliche Verletzung der Unterhaltspflicht des Unterhaltsberechtigten (§ 1579 Nr. 6 BGB)

7/3.21.2.7 Offensichtlich schwerwiegendes einseitiges Fehlverhalten des Unterhaltsberechtigten (§ 1579 Nr. 7 BGB)

7/3.21.2.7.1 Schwerwiegendes einseitiges Fehlverhalten

7/3.21.2.7.2 Offensichtlich schwerwiegendes Fehlverhalten

7/3.21.2.7.3 Verletzung ehelicher Treuepflicht

7/3.21.2.7.4 Weitere Fälle schwerwiegenden einseitigen Fehlverhaltens

7/3.21.2.7.5 Keine Fälle schwerwiegenden einseitigen Fehlverhaltens

7/3.21.2.7.6 Entkräftung des Vorwurfs des Fehlverhaltens

7/3.21.2.8 Ebenso schwerwiegender Grund (§ 1579 Nr. 8 BGB)

7/3.21.3 Grobe Unbilligkeit

7/3.21.4 Kinderschutzklausel

7/3.21.5 Rechtsfolgen, insbesondere kein endgültiger Anspruchsausschluss

7/3.21.6 „Verwirkung der Verwirkung“

7/3.21.7 Darlegungs- und Beweislast

7/3.21.8 Verfahrensrechtliche Gesichtspunkte

7/3.21.9 Abgrenzung zu § 1578b BGB

7/3.22 Verzicht auf nachehelichen Unterhalt

7/3.23 Rangverhältnisse (§§ 1609 und 1582 BGB)

7/3.23.1 Grundsätze

7/3.23.2 Unterhalt wegen Kindesbetreuung

7/3.23.3 Behandlung von Teilansprüchen

7/3.23.4 Ehe „von langer Dauer“

7/3.23.5 Ehegatten und geschiedene Ehegatten, die nicht unter § 1609 Nr. 2 BGB fallen (§ 1609 Nr. 3 BGB)

7/3.24 Geltendmachung von Unterhaltsrückständen/Verzug

7/3.24.1 Grundsätze

7/3.24.2 Allgemeine Voraussetzungen

7/3.24.3 Unterhaltsrückstand ab Auskunftsbegehren

7/3.24.3.1 Auskunftsbegehren

7/3.24.3.2 Zum Zweck der Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs

7/3.24.3.3 Fälligkeit des Auskunftsanspruchs; Zurückbehaltungsrecht

7/3.24.3.4 Erkennbarkeit des Zwecks der Geltendmachung des Auskunftsanspruchs

7/3.24.3.5 Vollmacht

7/3.24.3.6 Bezifferung nach Erteilung der Auskunft

7/3.24.4 Unterhaltsrückstand ab Mahnung

7/3.24.5 Unterhaltsrückstand ab Rechtshängigkeit

7/3.24.6 Bedeutung des § 1613 Abs. 1 BGB für Abänderungsverfahren

7/3.24.7 Sonderfälle – Sonderbedarf

7/3.24.8 Sonstiges

7/3.24.9 Rechtsfolgen

7/3.25 Form für Unterhaltsvereinbarungen (§ 1585c BGB)

7/3.26 Gerichtliche Durchsetzung des nachehelichen Unterhaltsanspruchs