- 7/3.0 Inhalt: Ehegattenunterhalt
- Grundlagen
- Trennungsunterhalt
- Geschiedenenunterhalt
- Betreuungsunterhalt (§ 1570 BGB)
- Altersunterhalt (§ 1571 BGB)
- Krankheitsunterhalt (§ 1572 BGB)
- Erwerbslosigkeitsunterhalt (§ 1573 Abs. 1 BGB)
- Aufstockungsunterhalt (§ 1573 Abs. 2 BGB)
- Anspruch bei Wegfall einer Erwerbstätigkeit
- Ausbildungsunterhalt (§ 1575 BGB)
- Billigkeitsunterhalt (§ 1576 BGB)
- Antrag auf Auskunft und Zahlung (Stufenantrag)
- Bedarf des unterhaltsberechtigten Ehegatten (§ 1578 BGB)
- Vorsorgeunterhalt (§ 1578 Abs. 2 und 3 BGB)
- Bedürftigkeit des Unterhaltsberechtigten
- Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen
- Höhe des nachehelichen Unterhalts
- Berechnung des Unterhalts
- Berechnungsbeispiele zum Vorsorgeunterhalt
- Befristung und Begrenzung des Anspruchs auf nachehelichen Unterhalt (§ 1578b BGB)
- Ausschluss und Begrenzung des Unterhalts nach § 1579 BGB
- Verzicht auf nachehelichen Unterhalt
- Rangverhältnisse (§§ 1609 und 1582 BGB)
- Geltendmachung von Unterhaltsrückständen/Verzug
- Form für Unterhaltsvereinbarungen
- Gerichtliche Durchsetzung
Ein geschiedener Ehegatte kann von dem anderen Ehegatten Unterhalt verlangen, soweit von ihm wegen Alters eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann. 1. Die Antragstellerin begehrt vom Antragsgegner nachehelichen Unterhalt wegen Alters gem. § 1571 BGB. Sie selbst ist einkommens- und vermögenslos und aufgrund ihres Alters nicht in der Lage, einer eigenen Erwerbstätigkeit nachzugehen. 2. Ein Unterhaltstitel liegt bislang noch nicht vor. Der Antragsgegner leistete den Unterhalt in geforderter Höhe bisher freiwillig. Seine regelmäßigen Leistungen stellte er dann jedoch zum ... ein. Seither verweigert er trotz Mahnung vom ... endgültig die Zahlung des nachehelichen Unterhalts mit der völlig unzutreffenden Begründung, dass die Antragstellerin ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten könne. Beweis: Vorlage der außergerichtlichen Korrespondenz – Anlagenkonvolut K 3 – Der vorliegende Zahlungsantrag ist daher begründet. Der – praktisch seltene – Anspruch aus § 1571 [...]
Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?
Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
30 Tage kostenlos testen!
Login