- Reform zum 01.09.2009
- Regelung der Nutzungsverhältnisse an der Ehewohnung
- Ehewohnung: Begriffsbestimmung
- Eigentum – Mietwohnung
- Beteiligung Dritter (Vermieter)
- Endgültige Regelung betreffend Mietwohnung
- Vorläufige Regelung betreffend Eigentum/Eheleute sind Miteigentümer
- Nutzungsentschädigung/Unterhaltsrelevanz
- Endgültige Regelung betreffend Eigentum
- Zusammentreffen mit Zugewinnausgleich
- Zusammentreffen mit Unterhalt
- Herausgabe und Räumung
- Versöhnung
- Gegenstandswert
Handelt es sich um eine Mietwohnung, so ist die Miete nur dann unterhaltsrelevant, wenn der Unterhaltsverpflichtete diese als Naturalunterhalt an den Vermieter leistet. Handelt es sich um Wohneigentum, so gilt das unter Teil 10/8.7.8 Dargestellte zum [...]
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