- Reform zum 01.09.2009
- Regelung der Nutzungsverhältnisse an der Ehewohnung
- Ehewohnung: Begriffsbestimmung
- Eigentum – Mietwohnung
- Beteiligung Dritter (Vermieter)
- Endgültige Regelung betreffend Mietwohnung
- Vorläufige Regelung betreffend Eigentum/Eheleute sind Miteigentümer
- Nutzungsentschädigung/Unterhaltsrelevanz
- Endgültige Regelung betreffend Eigentum
- Zusammentreffen mit Zugewinnausgleich
- Zusammentreffen mit Unterhalt
- Herausgabe und Räumung
- Versöhnung
- Gegenstandswert
Der gesetzliche Begriff „Ehewohnung“ ist weit auszulegen: Erfasst werden alle Räumlichkeiten, welche die Ehegatten zum Wohnen benutzen oder gemeinsam bewohnt haben oder die dafür nach den Umständen bestimmt waren (BGH, FamRZ 1990, 987; Klein, FuR 1997, 73). Dass die Wohnung niemals gemeinsam bewohnt wurde, steht nicht zwingend entgegen (OLG München, FamRZ 1986, 1019). Streitig ist, ob eine Zweitwohnung auch eine zweite Ehewohnung sein kann. Für Vereinbarungen unter Ehegatten kann dies [...]
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