- Reform zum 01.09.2009
- Regelung der Nutzungsverhältnisse an der Ehewohnung
- Ehewohnung: Begriffsbestimmung
- Eigentum – Mietwohnung
- Beteiligung Dritter (Vermieter)
- Endgültige Regelung betreffend Mietwohnung
- Vorläufige Regelung betreffend Eigentum/Eheleute sind Miteigentümer
- Nutzungsentschädigung/Unterhaltsrelevanz
- Endgültige Regelung betreffend Eigentum
- Zusammentreffen mit Zugewinnausgleich
- Zusammentreffen mit Unterhalt
- Herausgabe und Räumung
- Versöhnung
- Gegenstandswert
Für den Gegenstandswert gelten durchgängig Festbeträge. Auf die Höhe der Miete und den Wert der Haushaltsgegenstände kommt es nicht mehr an. Wohnungszuweisung bei Trennung: 3.000 € (§ 48 Abs. 1 FamGKG), bei Scheidung: 4.000 € (§ 48 Abs. 1 [...]
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