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Zum 01.09.2009 war das Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts in Kraft getreten. Die HausratVO ist abgeschafft, die materiellen Regelungen wurden als Anspruchsgrundlagen in das BGB eingepflegt: § 1568a und § 1568b BGB. Die Verfahrensvorschriften der HausratVO wurden bereits zuvor durch Bestimmungen im FamFG ersetzt. Mit dem Wegfall der HausratVO ist der Begriff „Hausrat“ durch den Begriff „Haushaltsgegenstände“ ersetzt worden, man spricht auch von „Haushaltssachen“. Sachliche Änderungen sind mit der Änderung der Terminologie nicht verbunden. Die bedeutendsten Änderungen: Die bisherigen Billigkeitsregeln sind nur noch bei der Prüfung der Ansprüche zu berücksichtigen (BT-Drucks.16/1079, S. 21). Die Regeln über eine Schaffung von Mietverträgen wurden [...]
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