OLG Saarbrücken: Unterhaltsrechtliche Leitlinien (Stand: 01.07.2007)
Die Senate für Familiensachen bei dem Saarländischen Oberlandesgericht werden die ab 01.07.2007 geltende Düsseldorfer Tabelle wie bisher als Orientierungshilfe benutzen.
Der Selbstbehalt des Unterhaltsverpflichteten beträgt
1. |
gegenüber minderjährigen Kindern und gegenüber volljährigen unverheirateten Kindern bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, die im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils leben und sich in der allgemeinen Schulbildung befinden, |
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a) |
für Berufstätige |
900 € |
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b) |
für Nichtberufstätige |
770 € |
2. |
gegenüber anderen volljährigen Kindern generell |
1.100 € |
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3. |
gegenüber dem getrennt lebenden und dem geschiedenen Ehegatten unabhängig davon, ob erwerbstätig oder nicht erwerbstätig |
1.000 € |
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4. |
gegenüber Eltern mindestens |
1.400 € |
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5. |
gegenüber der Mutter und dem Vater eines nichtehelichen Kindes unabhängig davon, ob erwerbstätig oder nicht erwerbstätig |
1.000 € |
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