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OLG Saarbrücken: Unterhaltsrechtliche Leitlinien (Stand: 01.07.2007)

Die Senate für Familiensachen bei dem Saarländischen Oberlandesgericht werden die ab 01.07.2007 geltende Düsseldorfer Tabelle wie bisher als Orientierungshilfe benutzen.

Der Selbstbehalt des Unterhaltsverpflichteten beträgt

1.

gegenüber minderjährigen Kindern und gegenüber volljährigen unverheirateten Kindern bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, die im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils leben und sich in der allgemeinen Schulbildung befinden,

 

 

a)

für Berufstätige

900 €

 

b)

für Nichtberufstätige

770 €

2.

gegenüber anderen volljährigen Kindern generell

1.100 €

3.

gegenüber dem getrennt lebenden und dem geschiedenen Ehegatten unabhängig davon, ob erwerbstätig oder nicht erwerbstätig

1.000 €

4.

gegenüber Eltern mindestens

1.400 €

5.

gegenüber der Mutter und dem Vater eines nichtehelichen Kindes unabhängig davon, ob erwerbstätig oder nicht erwerbstätig

1.000 €