- Welches Einkommen ist für PKH/VKH maßgeblich?
- Welche Abzüge sind für PKH/VKH maßgeblich?
- Wessen Armut ist für PKH/VKH maßgeblich?
- Mindern die folgenden Einkünfte die PKH/VKH-Bedürftigkeit?
- PKH/VKH: Ist fiktives Einkommen anzurechnen?
- Sind folgende Leistungen bei VKH-Beteiligten als Einkommen anzurechnen?
- Kindergeld bei PKH/VKH: Als Einkommen des Elternteils anzurechnen?
- Sind Renten bei PKH/VKH als Einkommen anzurechnen?
- Sind Sozialleistungen bei PKH/VKH als Einkommen anzurechnen?
- Sind Steuererstattungen bei PKH/VKH als Einkommen anzurechnen?
- Ist Taschengeld bei PKH/VKH als Einkommen anzurechnen?
- PKH/VKH: Sind Werbungskosten (5) abziehbar?
- Welcher Eigenbedarf ist bei PKH/VKH abziehbar?
- PKH/VKH: Gesetzliche Abzüge vom Einkommen
- PKH/VKH: Sind Sonderbelastungen (8) abzuziehen?
- Sind Unterhaltslasten für VKH abziehbar?
- Sind Wohnlasten pp. für VKH vom Einkommen abziehbar?
- Sind Internatskosten pp. für VKH abziehbar?
- Sind Strafen oder Bußen für PKH/VKH abziehbar?
(>Werbungskosten) (>§ 115 ZPO im Kontext) 1. Welche Regelbeträge sind beim Antragsteller abzuziehen? 1) Der allgemeine Freibetrag (>(9)) für Eigenbedarf in jeweils geltender Höhe (§ 115 I 3 Nr.2 ZPO >Text). - Ab 1.1.2024: Im Bund 619 €, im Landkreis Fürstenfeldbruck 649 €, im Landkreis Starnberg 652 €, im Landkreis München 637 €, in der Stadt München 650 €. - Ab 1.1.2023: Im Bund 494 €, in den Landkreisen Fürstenfeldbruck und Starnberg 520 €, im Landkreis München 517 €, in der Stadt München 518 €. - Ab 1.1.2022: Im Bund 494 €, in den Landkreisen Fürstenfeldbruck und Starnberg 520 €, im Landkreis München 517 €, in der Stadt München 518 €. - Ab 1.1.2021: Im Bund 491 €, in den Landkreisen Fürstenfeldbruck und Starnberg 516 €, im Landkreis München 517 €, in der Stadt München 515 €. - Ab 1.1.2020: 501 €. - Ab 1.1.2019: 492 €. - Ab 1.1.2018: 481 €. - Ab 1.1.2017: [...]
Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?
Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
30 Tage kostenlos testen!
Login