- Welches Einkommen ist für PKH/VKH maßgeblich?
- Welche Abzüge sind für PKH/VKH maßgeblich?
- Wessen Armut ist für PKH/VKH maßgeblich?
- Mindern die folgenden Einkünfte die PKH/VKH-Bedürftigkeit?
- PKH/VKH: Ist fiktives Einkommen anzurechnen?
- Sind folgende Leistungen bei VKH-Beteiligten als Einkommen anzurechnen?
- Kindergeld bei PKH/VKH: Als Einkommen des Elternteils anzurechnen?
- Sind Renten bei PKH/VKH als Einkommen anzurechnen?
- Sind Sozialleistungen bei PKH/VKH als Einkommen anzurechnen?
- Sind Steuererstattungen bei PKH/VKH als Einkommen anzurechnen?
- Ist Taschengeld bei PKH/VKH als Einkommen anzurechnen?
- PKH/VKH: Sind Werbungskosten (5) abziehbar?
- Welcher Eigenbedarf ist bei PKH/VKH abziehbar?
- PKH/VKH: Gesetzliche Abzüge vom Einkommen
- PKH/VKH: Sind Sonderbelastungen (8) abzuziehen?
- Sind Unterhaltslasten für VKH abziehbar?
- Sind Wohnlasten pp. für VKH vom Einkommen abziehbar?
- Sind Internatskosten pp. für VKH abziehbar?
- Sind Strafen oder Bußen für PKH/VKH abziehbar?
(>Beim Unterhalt anzurechnen? / >Abzug bei Bedarfsgemeinschaft) (>Als Vermögen anzurechnen?) 1. Ist echte Sozialhilfe (Grundsicherung) anzurechnen? a. Grundsatz: Sozialhilfe nach SGB XII (BSHG) ist nie zu Ratenzahlungen heranzuziehen, OLG Koblenz DRsp 1998/16732 = FamRZ 1998,761. Dass Sozialhilfe als Darlehen gezahlt wird, begründet nicht die PKH-Bedürftigkeit, OLG Köln DRsp 2004/2374 = FamRZ 2004,1121. Der Mehrbetrag für Alleinerziehung nach § 30 III SGB XII ist anrechnungsfrei, KG DRsp 2007/4226 = FamRZ 2007,915. Alle Leistungen nach dem SGB XII sind anrechnungsfrei, OLG Koblenz DRsp 2008/23422 = FamRZ 2008,421. b. Ist PKH/VKH dann stets ratenfrei zu gewähren? Sozialhilfebezug genügt zur Darlegung der Bedürftigkeit dann nicht, wenn PKH für die Scheidung einer rechtsmissbräuchlich eingegangenen Ehe begehrt wird, OLG Stuttgart DRsp 1998/3109 = FamRZ 1997,1410. (>Läge dann Mutwillen vor?) 2. Einzelne Sozialleistungen: a. Grundsatz: Leistungen der öffentlichen [...]
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