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1. Sind Wohnkosten grds. abziehbar? a. Grundsätze: Ja nach (7) >Dazu. Aber nur in angemessener Höhe (also nicht, soweit ein auffälliges Missverhältnis zum Einkommen besteht), daher sind Wohnkosten i.d.R. nur bis zur Hälfte des Nettoeinkommens abziehbar, OLG Brandenburg DRsp 2002/6053. Wohnkosten bis zu 1/4 des Nettoeinkommens sind jedenfalls nicht unangemessen, OLG Brandenburg DRsp 2020/6045. Wenn die geschuldete Miete auf absehbare Zeit nicht gezahlt wird, ist sie nicht abzuziehen, LG Koblenz FamRZ 2001,1153. b. Bei mehreren Bewohnern: Die Mietkosten sind nach Kopfteilen umzulegen, sofern dies nicht offenbar unangemessen ist, OLG Koblenz DRsp 1997/5549 LS = FamRZ 1997,679, OLG Brandenburg DRsp 2023/1382. Vorrangig ist aber die vereinbarte Aufteilung der Kosten im Innenverhältnis, OLG Saarbrücken DRsp 2011/40. Dass ein Mieter erheblich geringere Einkünfte hat, kann berücksichtigt werden, OLG Koblenz DRsp 2000/6754, OLG Köln DRsp 2018/12416 LS. Mitbewohner können nur [...]
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