- Welches Einkommen ist für PKH/VKH maßgeblich?
- Welche Abzüge sind für PKH/VKH maßgeblich?
- Wessen Armut ist für PKH/VKH maßgeblich?
- Mindern die folgenden Einkünfte die PKH/VKH-Bedürftigkeit?
- PKH/VKH: Ist fiktives Einkommen anzurechnen?
- Sind folgende Leistungen bei VKH-Beteiligten als Einkommen anzurechnen?
- Kindergeld bei PKH/VKH: Als Einkommen des Elternteils anzurechnen?
- Sind Renten bei PKH/VKH als Einkommen anzurechnen?
- Sind Sozialleistungen bei PKH/VKH als Einkommen anzurechnen?
- Sind Steuererstattungen bei PKH/VKH als Einkommen anzurechnen?
- Ist Taschengeld bei PKH/VKH als Einkommen anzurechnen?
- PKH/VKH: Sind Werbungskosten (5) abziehbar?
- Welcher Eigenbedarf ist bei PKH/VKH abziehbar?
- PKH/VKH: Gesetzliche Abzüge vom Einkommen
- PKH/VKH: Sind Sonderbelastungen (8) abzuziehen?
- Sind Unterhaltslasten für VKH abziehbar?
- Sind Wohnlasten pp. für VKH vom Einkommen abziehbar?
- Sind Internatskosten pp. für VKH abziehbar?
- Sind Strafen oder Bußen für PKH/VKH abziehbar?
(>Abzug von Unterhalt an Dritte?) 1. Unterhaltsleistungen: a. Grundsatz: Ja, soweit der Unterhalt für die Lebensführung verfügbar ist (vgl. § 115 I 2 ZPO >Text). Unterhalt, der unter dem Vorbehalt der Rückforderung geleistet wird, ist allenfalls dann als Einkommen anzurechnen, wenn er mit hinreichender Sicherheit für den laufenden Bedarf eingesetzt und nicht zur Rückzahlung angespart wird, OLG Frankfurt DRsp 2021/18106 = FamRZ 2021,1983. Titulierter Unterhalt ist als Einkommen anzurechnen, OLG Saarbrücken DRsp 2009/5378 = FamRZ 2009,1233. Trennungsunterhalt ist Einkommen bis zum Tag vor Rechtskraft der Scheidung, OLG Brandenburg FamRZ 2019,1621 /1 LS. b. Vorsorgeunterhalt: Nein, soweit er zweckentsprechend verwendet wird, OLG Stuttgart DRsp 2006/21419 = FamRZ 2006,1282, OLG Zweibrücken NZFam 2021,796 K = FamRZ 2021,1984. Nein wegen der Zweckbindung, Dürbeck NZFam 2021,796 K. 2. Freiwillige Zuwendungen: a. Grundsätze: Ja, wenn sie regelmäßig gewährt werden, OLG [...]
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