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(>Als Vermögen anzurechnen?) 1. Schmerzensgeldrenten: Nein (da sie nach § 83 II SGB XII anrechnungsfrei sind), vgl. OLG Stuttgart Rpfleger 1991,463 = DRsp 1996/23202 LS. 2. Sonstige Renten: Streitig, vgl. Wyrwa/Cavada FamRZ 1995,1040. Die Anwartschaft auf eine Riester-Rente ist grds. geschützt und nicht auf das Schonvermögen (dazu) anzurechnen, OLG Stuttgart DRsp 2022/13061. [...]
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