- Welches Einkommen ist für PKH/VKH maßgeblich?
- Welche Abzüge sind für PKH/VKH maßgeblich?
- Wessen Armut ist für PKH/VKH maßgeblich?
- Mindern die folgenden Einkünfte die PKH/VKH-Bedürftigkeit?
- PKH/VKH: Ist fiktives Einkommen anzurechnen?
- Sind folgende Leistungen bei VKH-Beteiligten als Einkommen anzurechnen?
- Kindergeld bei PKH/VKH: Als Einkommen des Elternteils anzurechnen?
- Sind Renten bei PKH/VKH als Einkommen anzurechnen?
- Sind Sozialleistungen bei PKH/VKH als Einkommen anzurechnen?
- Sind Steuererstattungen bei PKH/VKH als Einkommen anzurechnen?
- Ist Taschengeld bei PKH/VKH als Einkommen anzurechnen?
- PKH/VKH: Sind Werbungskosten (5) abziehbar?
- Welcher Eigenbedarf ist bei PKH/VKH abziehbar?
- PKH/VKH: Gesetzliche Abzüge vom Einkommen
- PKH/VKH: Sind Sonderbelastungen (8) abzuziehen?
- Sind Unterhaltslasten für VKH abziehbar?
- Sind Wohnlasten pp. für VKH vom Einkommen abziehbar?
- Sind Internatskosten pp. für VKH abziehbar?
- Sind Strafen oder Bußen für PKH/VKH abziehbar?
(>Als Vermögen anzurechnen?) 1. Schmerzensgeldrenten: Nein (da sie nach § 83 II SGB XII anrechnungsfrei sind), vgl. OLG Stuttgart Rpfleger 1991,463 = DRsp 1996/23202 LS. 2. Sonstige Renten: Streitig, vgl. Wyrwa/Cavada FamRZ 1995,1040. Die Anwartschaft auf eine Riester-Rente ist grds. geschützt und nicht auf das Schonvermögen (dazu) anzurechnen, OLG Stuttgart DRsp 2022/13061. [...]
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