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Klage und Vertretung des minderjährigen Kindes vor Scheidung:        

(Unt/84)
Autor: Brückel

Wenn das Kind von Eltern abstammt, die (noch) miteinander verheiratet sind  (>Sonst?):

(>Korrekte Terminologie)

Ist das Kind als Kläger/Beklagter selbst prozessführungsbefugt?

-Bei Klageeinreichung (Grundsätze): >Dazu

-Bei späteren Veränderungen:

-Wenn das Kind im Verfahren volljährig wird

-Bei Ehescheidung vor Erledigung des Kindesunterhaltsverfahrens  

Wenn das Kind nicht selbst Partei sein kann: Wer handelt für das Kind?

-Bei Aktivverfahren des Kindes:

-Gesetzliche Regelungen (Prozessstandschaft?)  

-Was ist bei Veränderungen im Prozess?

-Wie ist der Antrag zu stellen?

-Bei einer Klage für mehrere Kinder

-Hinsichtlich des Empfängers der Zahlungen  

-Wenn ein Prozessstandschafter klagt:

-Gegen wen ist eine Widerklage möglich?

-Wenn das Kind im Verfahren volljährig wird

-Bei Ehescheidung vor Erledigung des Kindesunterhaltsverfahrens  

-Was ist bei Klagen (eines Elternteils) gegen das Kind?

Die Regeln über die Prozessstandschaft (dazu) gelten analog (dazu).