Klage und Vertretung des minderjährigen Kindes vor Scheidung:
Wenn das Kind von Eltern abstammt, die (noch) miteinander verheiratet sind (>Sonst?):
Ist das Kind als Kläger/Beklagter selbst prozessführungsbefugt?
-Bei Klageeinreichung (Grundsätze): >Dazu
-Bei späteren Veränderungen:
-Wenn das Kind im Verfahren volljährig wird
-Bei Ehescheidung vor Erledigung des Kindesunterhaltsverfahrens
Wenn das Kind nicht selbst Partei sein kann: Wer handelt für das Kind?
-Bei Aktivverfahren des Kindes:
-Gesetzliche Regelungen (Prozessstandschaft?)
-Was ist bei Veränderungen im Prozess?
-Wie ist der Antrag zu stellen?
-Bei einer Klage für mehrere Kinder
-Hinsichtlich des Empfängers der Zahlungen
-Wenn ein Prozessstandschafter klagt:
-Gegen wen ist eine Widerklage möglich?
-Wenn das Kind im Verfahren volljährig wird
-Bei Ehescheidung vor Erledigung des Kindesunterhaltsverfahrens
-Was ist bei Klagen (eines Elternteils) gegen das Kind?
Die Regeln über die Prozessstandschaft (dazu) gelten analog (dazu).