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Wenn das Kind von Eltern abstammt, die (noch) miteinander verheiratet sind (>Sonst?): (>Korrekte Terminologie) 1. Wer klagt Ansprüche des Kindes gegen Dritte ein? Das Kind muss selbst klagen und wird dabei von den Eltern gemeinsam vertreten, falls sie hinsichtlich der Rechtsvertretung (dazu) Inhaber der Sorge (dazu) sind (§ 1626 I >Text, § 1629 I 1 BGB >Text). 2. Wer ist Partei im Unterhaltsstreit mit einem Elternteil? a. Kann das minderjährige Kind im eigenen Namen klagen? (a) Ist das zulässig? Nein, eigene Klagen des Kindes sind während bestehender Ehe grds. unzulässig (arg. § 1629 III 1 BGB >dazu). Das Kind soll aus dem Prozess herausgehalten werden, Büttner FamRZ 1998,593, OLG Düsseldorf FamRZ 1981,697. Verboten ist eine eigene Unterhaltsklage des Kindes, solange das Scheidungsverfahren noch anhängig ist, OLG Koblenz DRsp 2015/6155. Dabei kommt es jedoch nur auf den Eintritt der Rechtshängigkeit des Unterhaltsantrags an, nicht auf dessen Einreichung, [...]
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