(>Entgelt für sonstige Versorgungsleistungen / >Bei VKH) 2. Ist Pflegegeld Einkommen des Pflegebedürftigen? 1. Einkommen des Pflegenden? a. Als Einkommen anzurechnen? (a) Grundsätze: (aa) Erheblich? Ja, aber Leistungen der Pflegeversicherung sind nur ausnahmsweise als Einkommen anzurechnen, und auch nur, soweit sie ein Entgelt für geleistete Pflegearbeit darstellen, Leitlinien (dazu) Köln 1/24 (2.8).. (ab) Prägend? >Dazu. (ac) Höhe: Der ggf. anzurechnende Vergütungsanteil kann ermittelt werden, indem vom gezahlten Pflegegeld die geschätzten Aufwendungen für Medikamente o.ä. abgezogen werden, OLG Karlsruhe DRsp 2005/6072 = FamRZ 2005,1756. (b) Pflegegeld nach § 37 I SGB XI: (ba) Grundsätze: (baa) Gesetzeslage: "Wird Pflegegeld nach § 37 oder eine vergleichbare Geldleistung an eine Pflegeperson (§ 19) weitergeleitet, bleibt dies bei der Ermittlung von Unterhaltansprüchen und Unterhaltsverpflichtungen der Pflegeperson unberücksichtigt" (§ 13 VI S.1 [...]