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(Sozialleistungen / Hauptmenü ) (>Sonstige Sozialhilfe / >Regelsätze) 3. Geht der Unterhaltsanspruch über? / 4. Ist die Leistung als Einkommen anzurechnen? 1. Rechtsgrundlagen: a. Bei Alter oder Erwerbsminderung: §§ 41 ff SGB XII, vgl. Kötter FPR 2004,689. b. Bei arbeitsuchenden Erwerbsfähigen: §§ 7 ff, 19 ff SGB II (dazu), vgl. Hußmann FPR 2004,541, Klinkhammer FamRZ 2004,1909 ff. Für deren Kinder kommt Sozialgeld nach § 28 SGB II in Betracht, Klinkhammer FamRZ 2004,1911 f. Zu beachten ist die Neufassung des SGB II durch das Bürgergeld-Gesetz vom 16.12.2022 (BGBl.2022 I 2328). 2. Können Leistungen nach dem SGB XII beansprucht werden? a. Wer ist antragsberechtigt? (1) Nur bestimmte Personen: Nur Personen ab 65 Jahren oder volljährige Erwerbsunfähige (§§ 41 I, 45 SGB XII). Eine dauerhafte volle Erwerbsminderung ist gegeben, wenn auf nicht absehbare Zeit keine Tätigkeit von mindestens 3 Stunden täglich ausgeübt werden kann und wenn die Behebung [...]
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