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Sicherungsmöglichkeiten beim Zugewinnausgleich:            

(Gü/130)
Autor: Brückel

Was ist generell zu prüfen?

-Warum sind Sicherungen zu prüfen? >Dazu (Regressgefahr)

-Welches Gericht ist zuständig?

Die Sicherungsverfahren sind Familiensachen, OLG Koblenz DRsp 2001/6805.

-Einstweiliger Rechtsschutz:

-Die Möglichkeiten neuen Rechts (Menü)

-In Altverfahren

-Sicherheitsleistung durch Dritte: >Dazu

-Vorzeitiger Zugewinnausgleich: >Dazu.

Speziell: Sicherungsverfahren nach § 1389 BGB?

-Ab 1.9.2009 (dazu): § 1389 BGB ist ersatzlos aufgehoben. G sollte jetzt einen

kombinierten Antrag nach § 1385 BGB stellen (dazu) und die rechtshängige Ausgleichsforderung durch Arrest (dazu) sichern lassen, BT-Drs.16/10798 S.21.