Sicherungsmöglichkeiten beim Zugewinnausgleich:
(Gü/130)
Autor: Brückel
Was ist generell zu prüfen?
-Warum sind Sicherungen zu prüfen? >Dazu (Regressgefahr)
-Welches Gericht ist zuständig?
Die Sicherungsverfahren sind Familiensachen, OLG Koblenz DRsp 2001/6805.
-Einstweiliger Rechtsschutz:
-Die Möglichkeiten neuen Rechts (Menü)
-Sicherheitsleistung durch Dritte: >Dazu
-Vorzeitiger Zugewinnausgleich: >Dazu.
Speziell: Sicherungsverfahren nach § 1389 BGB?
-Ab 1.9.2009 (dazu): § 1389 BGB ist ersatzlos aufgehoben. G sollte jetzt einen
kombinierten Antrag nach § 1385 BGB stellen (dazu) und die rechtshängige Ausgleichsforderung durch Arrest (dazu) sichern lassen, BT-Drs.16/10798 S.21.
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