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2. § 1389 BGB? 1. Welche Sicherungen gegen Manipulation vor Titulierung sind zu erwägen? a. Welchen Schutz sieht das Gesetz vor? Der künftige Ausgleichsanspruch wird gesetzlich geschützt durch: (a) § 1375 II BGB (dazu): Rückrechnung von illoyalen Verschiebungen, (b) die Rückbeziehungsregel für den Stichtag (dazu) nach § 1384 BGB (dazu). Dazu könnte unter Berufung auf § 1565 II BGB (dazu) Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahrs beantragt und auf dessen Ablauf in der Berufungsinstanz (dazu) spekuliert werden, Czelinski/ Koritz FPR 2007,459. Bei drohender Manipulation des Zugewinnausgleichs sollten alle Möglichkeiten zur Vorverlegung des Stichtags ausgeschöpft werden, selbst wenn dies gewisse Nachteile beim Versorgungsausgleich bringen sollte, Kogel FamRZ 2008,1297, Kogel FPR 2009,280. (c) die Möglichkeit eines Antrags auf vorzeitigen (dazu) Zugewinnausgleich mit rückbezogenem Stichtag nach § 1387 BGB (dazu), auch zur Ermöglichung einer Zinsforderung (dazu), (d) ggf. [...]
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