Im AK ging es um ärztliche Meldepflicht versus ärztliche Schweigepflicht sowie „Wo endet die Fahrsicherheit und wo beginnt die Fahreignung?“ und die Arzt-Patienten-Beziehung. Es wurden mögliche Vor- und Nachteile einer Meldepflicht von fahrungeeigneten Personen diskutieren. Eine solche Meldepflicht könnte die Arzt-Patienten-Beziehung empfindlich stören. Demgegenüber steht ein möglicher Zugewinn an Sicherheit im Straßenverkehr. Es erfolgte zunächst ein Überblick über die bislang existierenden Möglichkeiten der Meldung einer fehlenden Fahreignung an die Behörde und dessen Gebrauch. Ferner wurde das Potential einer frühzeitigen Meldung von dauerhaft fahrungeeigneten Personen an die Behörde aufgezeigt. Am Beispiel neurologischer Krankheitsbilder ist im Weiteren dargelegt worden, wie komplex die Beurteilung einer fehlenden Fahreignung sein kann. Dabei wurde auf Probleme von Leistungsfähigkeitsdefiziten und eventuellen Kompensationsmöglichkeiten sowie die Einschätzung [...]